In dieser Arbeit wird versucht, ?170 Abs. 2 des koreanischen Strafgesetzbuches (kStGB) linguistisch zu analysieren und semiotisch zu interpretieren. Dafür wird gezeigt, dass der destruktive Vorgang der Vollform eine Unzuverlässigkeit der natürlichen Sprache verursacht.
?170 Abs. 2 des kStGB enthält Verschmelzungen durch Auslassung, die logisch gesehen auf zwei ineinander verschachtelte koordinative Strukturen zurückzuführen sind. Sie führen zu einer besonderen Instabilität. Die Regelung des ?170 bezieht sich auf die fahrlässige Brandstiftung. ?170 Abs. 2 ist aber so falsch formuliert, dass ein fahrlässiger Brandstifter nicht bestraft werden kann. Die koordinierten Elemente beider verschachtelter Strukturen können sich nicht vermischen, denn es bleibt stets eindeutig entscheidbar, mit welcher Struktur ein koordiniertes Element in Bezug gesetzt werden soll.
In den letzten Jahren gab es unter den Strafrechtlern in Korea eine heftige Kontroverse über die Interpretation des oben genannten Paragraphen, nachdem das oberste Gericht 1994 eine der Brandstiftung Beschuldigte verurteilt hatte. Die Arbeiterin in einem Obstgarten hatte fahrlässig einen Brand der Apfelbäume verursacht, die nicht zu ihrem Eigentum gehörten. Die Minderheit der Richter des obersten Gerichts ging dagegen davon aus, dass es nicht möglich sei, die Beschuldigte wegen der fahrlässigen Brandstiftung gemä??170 Abs. 2 zu bestrafen. In dieser Arbeit wird bewiesen, dass sie Recht hatte.