Seit 1990 nimmt in Korea die Unternehmenskriminalität nidit nur quantitariv, sondem auch qualitativ zu. Daher haben in den letzcen Jahren eine Reihe von Verfahren gegen Unternehmer in der Presse für Schlagzeilen gesorgt. Dabei ging es um Verstöße gegen spezielle Regelungen des Wirtschaftsstrafrechts und Strafgesetzbuches. In der koreanischen Gerichtspraxis wird nur verurteilt, wenn der Unternehmer als unmittelbarer Täter die Straftat begangen hat. Aber ist es erforderlich, daß der Geschäftsführer vorgeworfen werden kann, soweit nicht durch den Geschäftsführer, sondern den Untergebenen die Straftat beganen hat. Leitbild des Strafrechts ist ein Täter, der sidi für ein strafbares Verhalten entscheidet und der die tatbestandliche Handlung ausführt. Die Handlungsabläufe in Untemehrnen entsprechen diesem Leitbild des Strafrechts nicht. Unternehmen funktionieren aufgrund der organisierten Zusammenarbeit mehnerer Msnschen. Bei streng hierachisch organisierten Betrieben kann ein einzelner Geschäftsführer möglicherweise immerhin noch ausreichende Kenntnis über einen strafrechtlich relevantern Sachverhalt haben, so daß ihm auch eine bewußte Entscheidung für verbotene Handlung vorgeworfen werde kann. Die Ausführung der Tatbestandshandlung durch den Untergebenen, der die Zsammenhänge selbst nicht überblickt, kann in einem solchen Fall möglicherweise zur strafbarkeit des Geschäftsführers führen. Bei der Untersuchung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmer für Handlungen von Untergebenen ist wichtig, daß eine solche Strafbarkeit aufgrund die Täterschaft bestehen kann. Im folgenden werden die Probleme und Verbesserung der Bestrafung von Unternehrmer untersucht.