인간의 행위와 의사결정시스템 원리 및 그 사고체계에 대한 융합적-다학문적 관점인 인지과학
(Kognitionswissenschaft)의 관점에서 볼 때, 법이란 오랜 진화의 역사 가운데 인간의 사회적 상호
작용 속의 인지적 능력이 만든 문화적 소프트 인공물 중의 하나이다. 이러한 법을 주요 연구주제로
다루는 우리 법학의 영역에서도 이 인지과학의 연구결과들을 적용해 볼 수 있는 가능성이 존재하고,
이미 다양한 시도들이 미국과 독일에서 모색되어지고 있는데, 그러한 외국의 연구사례들을 통해서
우리에게는 다소 생소한 인지과학과 법학의 연결 특히 형법과의 연결이 현재 의미 있는 연구주제로
서 논의되어 지고 있다는 것을 간접적으로 알 수 있다. 이에 우리 형법에서도 인지적 패러다임에
관한 기본적인 이해가 필요하고, 그 이해를 바탕으로 한 새로운 형법상 행위개념의 설정 또한 필요하
다.
형법상 행위, 고의와 과실, 책임에 대한 인지과학적 관점에서의 논의를 위해서는 먼저 인지과학
에 존재하는 기본적인 패러다임에 대한 이해와 이를 바탕으로 형법상 행위에 관하여 가지고 있는
우리의 기존의 시각에 대한 인지적 관점에서의 재 고찰이 필요하다.
이를 위해 본 논문은, 자연과학으로서의 인지과학에 존재하는 인지적 패러다임과 형법상 행위론,
목적적 행위론에 존재하는 목적 지향성(sinn-Intentionalitat) 개념, 벨첼의 목적 지향성 개념에
대한 인지과학적 관점에서의 검토, 인지적 행위론에 존재하는 행위의 인지적 정향
(sich-Orientierung) 개념의 순서로 이를 논의하고자 한다.
특히, 행위를 인지적 정향성을 지니는 것으로 그리고 정보처리체계적인 것으로 보는 인지적
관점에 의한 “인지적 행위론”을 구상하기 위하여, 우선 행위론에 존재하는 행위에 대한 목적
지향성 개념을 카글(Walter Kargl)의 관점을 중심으로 검토하고자 하고자 한다. 이러한 그의 목적
지향성 개념에 대한 비판적 고찰은 인지적 행위론을 전개하기 위한 기초가 되며, 이러한 인지적
행위론을 통해 고의와 과실 그리고 오늘날 우리 형법학계에서 인지과학의 연구결과가 어느 정도
그 적용을 시도할 여지를 가지고 관심을 보이는 형법상 책임영역에 대한 새로운 기초와 시각을
갖게 하며, 나아가 형사소송법, 범죄학, 교정학, 소년법에 있어서도 인지과학의 발달과 연계되어진
이해와 연구 결과를 가질 수 있게 될 것이다.Heutzutage versuchen viele westliche Staaten sowie USA, die neue Theorie
durch die Kombination, die die als die relativ jungst neu entwickelte Wissenschaft
gehaltene Kognitionswissenschaft mit verschiedenen Wissenschaftsbereiche
verknupft, auszubilden. Zudem in der zahlreichen Studien nehmen die
interdisziplinare Forschungen tendenziell zu, sich eine neue Perspektive mit der
Anwendung einer Kognitionswissenschaft auf die menschliche Handlung, das
Willensentscheidungsprinzip sowie dessen Gedankensystem aufzutun.
Bei der Kognitionswissenschaft wird das ?Recht“ als ein von der kognitiven
Fahigkeit hergestellte kuturelle?software etwa artificialis angesehen. In diesem
Sinne kommt die Moglichkeit darin vor, mit Ergebnisse von der
Kognitionswissenschaft indie Rechtswissenschaft einherzugehen und solche
Versuche schon erledigen in anderen westlichen Gesellschaften, z. B USA und
Deutschland. Durch solche Fallgruppe im Ausland suggeriert diese Konjunktion
?die Kognitionswissenschaft und die Rechtswissenschaft, besonders hier das
Strafrecht? die strafrechtliche Relevanz. In diesem Kontext soll es die Alternative
zum Handlungsbegriff mit dem grundsatzlichen Verstandnis uber sie aus der
rechtswissenschaftlicher Ansicht als die Problematik dieses Beitrags darstellen.
Fur die Argumentation uber die strafrechtliche Handlung, den Vorsatz, die
Fahrlassigkeit und die Schuld unter dem kognitivwissenschaftlichen Aspekt ist
erst erforderlich, das Verstandnis fur die grundsatzliche Paradigmen innerhalb der
Kognitionwissenschaft und damit die uber die schon vorher bestehende
Standpunkte hinsichtlich der strafrechtlichen Handlungslehre neue Betrachtung.
Fur die Erreichung des bereits oben gennanten Zweckes soll dieser Beitrag wie
folgende Reihe erortern : zuerst die Betrachtung uber die
kognitionwissenschaftliche Paradigmen und die strafrechtliche Handlungslehre
(I), dann zur Begriffbestimmung uber die Finalitat (Sinn?Intensionalitat) in der
finalen Handlungslehre (II), danach die uber den Finalitatsbegriff von Welzel
unter dem kognitionswissenschaftlichen Aspekt Uberlegung (III), am Ende zur
Konzeption von der kognitiven Handlungselement, also ?Sich?Orientierung“ in der
sog. konitiven Handlungslehre (Ⅳ).
Vornehmlich zum Aufbau der sog. kognitiven Handlungslehre, nach der das
menschliches Verhalten durch ?Sich?Orientierung“ erscheint und als ein
Information?Prozess?System angesehen wird, ist die Hauptsache dieses Beitrags,
namentlich von der Begriffbestimmung der in der Finalehandlungslehre gefassten
?Sinn?Intentionalitat“ auszugehen. Daher soll es auch uber die folgende
Argumentspunkte aus Blickwinkel von der Kognition untersucht werden : 1) die
von Welzel vertrettene Freiheitslehre und deren Begrundung, 2) die ?andere“
Ablaufordnung und deren Struktur, 3) die zwischen dem Handelnde und dem von
ihm intendierten Zweck bestehende ?Logik“, 4) die causa?finalis von der finalen
Uberdetermination.
Mit dieser sog. kognitiven Handlungslehre konnte man die neue Auffassung
uber die bisher bestehende strafrechtliche Dogmatik, vornehmlich Vorsatz?,
Fahrlassigkeits? und Schuldbereich, erlangen und des weiteren auch ebensogleich
im Rahmen des Strafverfahrensrechts, der Kriminalwissenschaft sowie des
Jugendstrafrechts.