규범학문인 법학에 있어 “과학”이라는 단어는 익숙하지 않은 단어이며, 법 규범적 관점에서의 비판 및 평가의 대상이 되기도 하고, 때로 순수 규범학자들의 거부감의 대상이 되기도 한다. 그러나 오늘날 형사법에서 특히 형사소송절차상 이러한 “과학”은 이미 이질적 영역이 아니며, 각종 법 관련적 행위에 대한 진단, 평가의 영역에서 그리고 증거의 분석 영역에서 사용되어지는 법적 행위 관찰자의 돋보기로서의 역할을 하고 있다. 법정에서는 이미 인간 인지와 행동에 대한 비규범적 과학적 관점에서의 연구 결과들이 법관의 의사결정에 영향을 주고 있는 상황이다.
이러한 상황 가운데 최근 외국에서 이러한 과학과 형사법의 관계에 있어 행위자와 그 행위에 대한 관찰 돋보기 역할로 자주 거론되는 학문이 바로 인지과학이다. 이 글은 형법상 책임판단의 영역에서의 전제들을 인지과학적 관점에서 다시 바라보고, 형법상 행위자에 대한 책임판단의 과정에 법 전문가인 법관과 법학자의 규범적 해석과 함께 인지과학적 행위 관점과 관련 연구 성과가 행위자의 실재를 분석하기 위한 보조적 역할로서 기능할 수 있을 가능성을 생각해 볼 수 있는 글이다. 또한 그러한 과학의 결정주의적 시각인 인지적 관점에서 우리의 책임개념은 어떻게 재해석되어야 할지에 대해서도 생각해 본다.Im Bereich von Rechtswissenschaft als normative Wissenschaft wird die „Naturwissenschaft“ als ungewöhnlich gehalten; einerseits wird aus normativer Sicht kritisiert oder bewertet, andererseits von reinen Normativwissenschaftlern abgelehnt. Heutzutage ist jedoch sie nicht mehr heterogen in Kriminalwissenschaft bzw. Strafprozessverfahren. Vielmehr spielt sie eine bedeutsame Rolle wie „Fernglas“, die vielfältigerweise bzw. Diagnostik, Bewertung sowie Beweisanalysis auf rechtliche Verhalten einwirkt. In früherer Rspr. wird sich von Polygraph oder Schriftvergleichung im Einzelfall bestätigt und sie hat durch relevante Urteilen(2007도1950, 2008도8486, 2009도14772) die Richtlinie über den naturwissenschaftlich entnommene Beweis umgesetzt. In diesem Hintergrund steht die Intergration zwischen Natur- und Normativewissenschaft und spiegelt solche Tendenz mehr und mehr auf die Rechtsprechung ab, bzw. DNA-Analysis, kognitive Verhalten-Analysis.
Schon im Gericht stehen die Richter unter dem Einfluss von der über menschliche Verhalten und dessen Kognition naturwissenschaftliche -aber nicht normative- Forschung in deren freien Beweiswurdigung. In diesem Zusammenhang wird die Kognitionswissensacht häufig als Anhaltspunkt zwischen solchen Naturwissenschaft und Kriminalwissenschaft im Ausland angesprochen, um besser den Täter und sein Verhalten zu verstehen. Unter Kognitionswissenschaft versteht man ein interdisziplinäre Forschung, die sich sowohl auf die Philosophie und Neurowissenschaft als auch auf die künstliche Intelligenz erstrekt und sich über „Mind-Wirkungsweise“ i.w.S „the Science of Minds“ bemüht. Strafrechtliches Thema „Täter und seine Handlung“ kann auch als Gegensatand der Kognitionswissenschaft in Betracht kommen.
Um die kognitive Betrachtung von Täter und seinen Handlung auf die normative Bewertung anzuwenden, ist erst vor allem vorauszusetzen, die Unterschied zwischen der sozialwissenschaftliche bzw. juristische Gesichtspunkten und naturwissenschaftlichem Verhalten-Paradigm abzugrenzen und zugleich miteinander entsprechend zusammenzupassen, weil die Formel-Anwendung abzuwenden ist, wobei normativ im Unrechtsbereich und naturwissenschaftlich im Sculdbereich überprüft wird.
Dieser Beitrag geht davon aus, ob und inwieweit die Kognitionswissenschaft als Ergänzungsmittel mit der normativen Ausgelung auf die Entscheidung der Strafbarkeit einwirken kann. Daraus sich beschäftigt auch damit, wie der strafrechtliche Schuld-Begriff aus kognitiven Sicht als naturwissenschaftliche Determinismus festgestellt werden kann.