Die Statistik fur die Medizinkosten der Kraftfahrzeugversicherung zeigt, dass in Korea mehr Hundert Tausende in Krankenhaus aufenthalten, obwohl es nicht notwendig ist, um die Verletzung infolge des Vekehrsunfalls zu heilen. Das bedeutet, dass viele Unfallsopfer Versicherungsgelder zu mehr als die wirkliche Schadigung anfordern. Als die Handlung, durch die die Versicherungsgesellschaft getauscht und ein Vermogensvorteil verschafft wird, erfullt eine ubermassige Anforderung des Versicherungsgeldes den strafrechtlichen Betrugstatbestand. Tatsachlich wird eine solche Anforderung aber nicht als Betrug aktiv verfolgt.
Zur Anwendung des Betrugstatbestandes auf solche Anforderung muss sich ein strafrechtliches Unrecht im Gegensatz zur zivilrechtlichen Bereicherung feststellen lassen. Dafur ist eine Erkenntnis uber die Ubermassigkeit des angeforderten Betrages vorausgesetzt. Allerdings muss die Schadensgroße des Versicherungsfalls von Arzt mit den fachlichen Kenntnisse urteilt werden, somit musste ein Urteilungsspielraum vorliegen. Daher kann ein Opfer des Verkehrsunfalls die genaue Schadensgroße schwierig erkennen, und, wenn es kein Wissen dafur hat, kann kein strafrechtliches Unrecht erfullt werden.
Auch wenn der Anforderer die einbißchen Ubermassigkeit des Betrages erkennen wurde, konnte er so denken, dass sie nicht rechtwidrig ware, da sie der heutigen Gewohnheit beim Verkehrsunfall entsprechen wurde. In diesem Fall wird er entschuldigt, nur soweit als Rechtsirrtum ein rechtfertigender Grund bei ihm vorliegt. Aber er kann das Unrechtswissen selten haben, da auch die Schadigung des Versicherungsbetrugs durch das Versicherugssystem zerstreut wird. Zudem will die Versicherungsgesellschaft den Betrug nicht aktiv feststellen, da sie durch Erhohung der Versicherungsgebuhr die Schadigung via Versicherungssystem auf den ganzen Versicherten abwalzen kann. Insofern hat der Versicherungsbetrug die Eigenschaft des das universale Rechtsgut verletzenden Verbrechens.
Der ubermassige Anforderer ist außerdem keine solche Person, die initiatorisch die Vorspiegelung vorbereitet und begeht. Zur Tauschung des Betrugs ist eine gesellschaftlich unannehmbare Vorspiegelung in Hinblick auf die Geschaftsgewohnheit und “Treu und Glauben” festzustellen. Daher um die Tauschung des Versicherungsbetrugs sachlich zu beweisen, muss sich der Unterschied zwischen der wirklich entstandenen Schadigung und dem angeforderten Geld zuerst nachweisen lassen.
So kann das Problem der ubermassigen Anforderung des Versicher- ungsgeldes kaum durch die Verstarkung der Betrugsverfolgung z.B. das sog. Aufdeckungssystem des Versicherungsbetrugs bzw. die Einfuhrung des Zivilermittlers auflosen. Vielmehr muss sich der Urteilsspielraum des Arztes minimalisieren lassen: aktive Bestrafung der unrichtigen Diagnose bzw. des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Allerdings ware es noch unsicher, ob eine Diagnose unrichtig ist, da auch dabei ein Urteil nach den medizinischen Fachkenntnisse erforderlich ist. Daher bedarf es bei Versicherungs- und Arztgesellschaft, wie in Deutschland und Japan, einer ausfuhrlichen Richtlinie uber die Aufnahme ins Krankenhaus und Behandlung. Uberdies ware es insofern behilflich, das Uberprufungssystem der Medizinkosten zu vereinigen.