이 글의 주된 의도는 ‘집회에 대한 모든 허가가 그 법적 성격이나 기능을 불문하고 절대적으로 금지된다’고 주장하는 ‘제2차 야간옥외집회금지 결정’의 위헌의견이 타당한지를 밝히고자 하는 것이다. 위헌의견은 야간집회를 원칙적으로 금지하면서 예외적으로 허용하고 있는 집시법규정이 헌법상 절대적으로 금지되는 집회허가에 해당하는지의 여부를 판단함에 있어서 ‘국가에 의한 규제가 내용적 규제인지의 여부’가 아니라 ‘행정청에 의한 사전규제인지의 여부’를 기준으로 삼는 오류를 범하였다. 위헌의견에 의하면, 모든 형태의 허가제가 헌법상 절대적으로 금지됨으로써 야간집회금지규정과 같이 신고제 내에서 특수한 상황에 대처하기 위한 허가제도 이미 헌법 제21조 제2항에 의하여 절대적으로 금지된다. 신고제 내에서 허가제의 허용여부를 부인할 수는 있으나, 그 헌법적 근거는 위헌의견이 주장하는바와 같이 헌법 제21조 제2항이 모든 형태의 허가를 절대적으로 금지한다는 形式的인 이유에 있는 것은 아니다. 헌법재판소가 ‘특수한 상황에 대처하기 위하여 신고제 내에서 예외적으로 채택한 허가제’를 위헌으로 판단한다면, ‘신고제가 제공하는 다양한 대처방법(금지․해산․제한통고 등)으로도 야간옥외집회와 같은 특수한 상황에서 발생하는 위험에 충분히 대처할 수 있으므로, 특수한 상황에 대하여 별도의 허가제를 인정하는 것은 집회의 자유를 과도하게 제한하는 불필요한 과잉의 수단이다’라고 하는관점에서 그 위헌성을 實體的으로 논증해야 할 것이다.Das Hauptanliegen dieses Aufsatzes liegt darin, zu klären, ob die in der neulich gegen das Versammlungsverbot in nächtlichen Stunden erlassenen Verfassungsgerichtsentscheidung durch fünf Verfassungsrichter vertretene Ansicht, daß alle Arten von Erlaubnisvorbehalten für die Versammlungen unter freiem Himmel absolut verboten seien, verfassungsrechtlich haltbar ist. Diese Ansicht hat einen entscheidenen Fehler begangen, indem sie bei der Beurteilung, ob die nächtliche Versammlungen grundsätzlich verbietende gesetzliche Bestimmung einen verfassungsrechtlich absolut Verbotenen Erlaubnisvorbehalt darstellt, nicht den Gesichtspunkt, ob ein staatliches Verfahren ein auf den Inhalt der Versammlung hin zu prüfendes Verfahren ist, sondern den Gesichtspunkt, ob es der Verwaltung eine vorzeitige Entscheidung über die Erlaubnis ermöglicht,als Maßstab zugrundelegt. Falls man dieser Ansicht folgen sollte, ist auch der Erlaubnisvorbehalt,der innerhalb des Anmeldesystems den durch die speziellen Umständen wie die nächtlichen Versammlungen entstehenden Gefahren begegnen sollte, bereits durch die Bestmmung des Art. 21 Abs. 2 Koreanische Verfassung absolut verboten, da alle Arten von Erlaubnisverfahren verfassungsrechtlich absolut verboten seien. Man könnte zwar einen Erlaubnisvorbehalt innerhalb des Anmeldesystems für verfassungsrechtlich unerlaubt halten, aber die verfassungsrechtliche Grundlage dafür besteht,wie diese Ansicht behauptet, nicht in dem formellen Grund, daß Art 21 Abs. 2 Koreanische Verfassung alle Arten von Erlaubnisvorbehalten absolut verbiete. Wenn das Verfassungsgericht einen Erlaubnisvorbehalt innerhalb des Anmeldesystems für verfassungswidrig erklären sollte,müßte es im Hinblick darauf, daß ein solcher besonderer Erlaubnisvorbehalt eine die Versammlungsfreiheit übermäßig einschränkende Maßnahme darstellt, weil den durch die speziellen Umständen wie die nächtlichen Versammlungen entstehenden Gefahren mit den in dem Anmeldevorbehalt zur Verfügung stehenden allgemeinen Mitteln wirkungsvoll zu begegnen sind, für dessen Verfassungswidrigkeit argumentieren.