Der amerikanische Philosoph Robert Brandom entwickelt in seinem Buch Making It Explicit eine neue Sprachtheorie, indem er das Wesen der Sprache als die sozialen Praktiken ansieht. Er sieht es als Aufgabe seiner Philosophie, auszudrücken und damit explizit zu machen, was in unseren Praktiken bereits implizit vorliegt. Nach seiner Meinung handelt es sich bei der Semantik um die Untersuchung der intentionalen Gehalte und bei der Pragmatik um die Untersuchung der Kraft oder Signifikanz derjenigen Zustände, Einstellungen und Performanzen, die diese Gehalte haben. Auf der Grundlage der Philosophie von Kant und Wittgenstein stellt er eine These auf, dass unsere diskursive Praxis implizit normativ struktuiert ist. Daraus folgt, dass Sprechen und Handeln Normen beinhalten.
In dieser Arbeit wird versucht, mit Brandoms Sprachphilosophie gegen den Bedeutungsskeptizismus zu argumentieren und zu zeigen, dass die Wortlautgrenze existiert, die nach Matthias Klatt als Maßstab die Inter- pretation von der Rechtsfortbildung unterscheidet. Das Gegenargument, dass die Bedeutung eines Wortlautes nach der herkömmlichen pragmatischen Auffassung in der Praxis variiert werde und damit unbestimmt sei, wird durch die Einführung der normativen Pragmatik von Brandom widerlegt. Klatt gibt ein Paradebeispiel dafür an, indem er das sogenannte Geldwäsche-Urteil des Bundesverfassungsgerichts analysiert. Auf Grund von Brandoms normativer Pragamtik und Alexys Wortgebrauchsregeln kommt er zum Schluss, dass das Bundesverfassungsgericht durch semantisch fehlerhafte Verweundung eines sprachlichen Ausdrucks semantische Grenzen überschritten hat. Gegen die Kritik, dass wörtliche Bedeutung am Ende der Interpretation stehe, argumentiert diese Arbeit, dass die wörtliche Bedeutung ein Ausgangspunkt der Interpretation sein sollte.