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자료명/저자사항
Das Rechtsstaatsprinzip im bulgarischen Verfassungsrecht am Maßstab der deutschen Verfassungsrechtslehre und -praxis : zugleich ein Beitrag zu den Funktionen des Rechtsstaatsprinzips / Anelia Sheljaskow 인기도
발행사항
Baden-Baden : Nomos, c2012
청구기호
342.43 -A13-3
자료실
[서울관] 서고(열람신청 후 1층 대출대)
형태사항
354 p. ; 23 cm
총서사항
Beiträge zum ausländischen und vergleichenden öffentlichen Recht ; Bd. 32
표준번호/부호
ISBN: 9783832977245
제어번호
MONO2201302231
주기사항
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Bayreuth, 2011
Includes bibliographical references (p. 303-311) and index

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영문목차

I. Einleitung=13

II. Zur Einführung : die Vielfalt der Deutungen am Beispiel deutscher Rechtsstaatsverständnisse=17

1. Begriffsvielfalt=17

a) Definitionsprobleme=17

aa) Unklarheiten der normativen Verankerung im Grundgesetz=18

bb) Unergiebigkeit der rechtsvergleichenden Methode=19

b) Faktoren der Vielfalt=20

aa) Rechtsstaatsprinzip als notwendig offenes Forderungsbündel=20

bb) Zusammenwirken mit dem Demokratie- und dem Sozialstaatsprinzip=21

cc) Die zwei Geltungsebenen : vorstaatliches gegen im Rahmen des Verfassungsstaats gebundenes Rechtsstaatsprinzip=24

c) Das formale Rechtsstaatsprinzip=25

d) Das materielle Rechtsstaatsprinzip=27

e) Summativer gegen integraler Rechtsstaatsbegriff=32

f) Neuere Entwicklungen und neue Rechtsstaatsbegriffe=33

2. Der Wandel des Rechtsstaatsbegriffs. Ursachen und Ziele―eine Funktionsanalyse=34

a) Der Rechtsstaatsbegriff im Kontext des süddeutschen Frühkonstitutionalismus=35

b) Das Rechtsstaatsprinzip zur Zeit des Spätkonstitutionalismus=39

c) Das Rechtsstaatsprinzip in der Weimarer Republik=41

aa) Mangelnde Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips für den status quo und die Befürworter der demokratischen Rechtsordnung=42

bb) Die Kritik der politischen Linken=44

cc) Instrumentalisierung des Rechtsstaatsprinzips durch die politische Konservative ; Veränderungsdruck=46

(1) Die Bindung des Gesetzgebers durch Grundrechte=48

(2) Die Bindung des Gesetzgebers durch den Begriff des rechtsstaatlichen, allgemeinen Gesetzes=50

(3) Begrenzung des Gesetzgebers durch zweistufiges Verfassungsrecht ; Verfassung gegen Verfassungsgesetz=53

d) Das Rechtsstaatsprinzip 1933-1945=54

e) Der Rechtsstaat in den Nachkriegsjahrzehnten=56

bb) Gegenläufige Tendenzen=62

f) Vergangenheitsbewältigung nach der Deutschen Einheit=66

g) Neuere Entwicklungen=71

aa) Die Unwissenheit des Gesetzgebers=71

bb) Rechtsstaat und Präventionsstaat=72

cc) Rechtsstaat und Entstaatlichung=73

3. Zusammenfassung : Die Funktionen des Rechtsstaatsprinzips=74

a) Rechtsstaatsprinzip als Sammelbegriff=74

b) Erwartungs- und Transformationsfunktion=75

c) Gerechtigkeitsfunktion=76

d) Kontinuitätsfunktion=78

e) Identitätsstiftende und Legitimationsfunktion=79

f) Rückbindung an die Rechtsbetroffenen(Rechtssicherheitsfunktion)=79

III. Das Rechtsstaatsprinzip in Bulgarien―historische Entwicklung=81

1. Die Zeit der osmanischen Herrschaft=81

2. Der dritte bulgarische Staat(1878-1946)=85

3. Die Zeit des Sozialismus=91

a) Die "Übergangszeit" 1946-1971=91

b) Die Zeit des "reifen Sozialismus"(1971-1989)=94

aa) Die neue Verfassung(BulgV 1971)=94

bb) Sozialistische Vorverständnisse von Demokratie und Recht=98

(1) Das Demokratieverständnis=98

(2) Recht, Gesellschaft und Individuum=101

4. Die (Wieder-)Entdeckung des Rechtsstaats in den Ostblock-Staaten=104

a) Rechtsstaat als Gesetzesherrschaft=106

b) Rechtsstaat als Weg zu mehr Sebstverwaltung=108

c) Rechtsstaat als "wahre Demokratie"=108

d) Funktionen des Rechtsstaatsprinzips=109

IV. Die Verankerung des Rechtsstaatsprinzips und seiner Elemente in der bulgarischen Verfassung vom 12.7.1991=111

1. Kurzer Überblick über die Verfassung der Republik Bulgarien=111

a) Überblick über die Entstehungsgeschichte der Verfassung=111

b) Überblick über den Verfassungsinhalt=114

c) Demokratieprinzip als Grundentscheidung der Verfassung. Volkssouveränität. Parteienlandschaft=121

aa) Demokratieprinzip=122

bb) Volkssouveränität=124

cc) Parteienlandschaft=124

d) Das Sozialstaatsprinzip als Grundentscheidung der Verfassung=130

e) Die Bulgarische Verfassung im Mehrebenensystem=134

2. Normative Grundlagen des Rechtsstaatsprinzips=137

a) Präambel=137

b) Art. 4 Abs. 1 BulgV=137

c) Art. 4 Abs. 2 BulgV=138

d) Ewigkeitsgarantie für den Rechtsstaat?―zur Frage nach der Zweistufigkeit im bulgarischen Verfassungsrecht=139

V. Begriff und Verständnis des Rechtsstaatsprinzips in der bulgarischen Verfassungsrechtswissenschaft und Verfassungsgerichtspraxis=142

1. Bindungswirkung, Vorrang der Verfassung ; Verfassungsgerichtsbarkeit=144

a) Unmittelbare Geltung der Verfassung=144

b) Vorrang der Verfassung=147

c) Die Institution der Verfassungsgerichtsbarkeit=150

aa) Positivrechtliche Regelung=150

(1) Zusammensetzung=150

(2) Statthafte Verfahrensarten=151

(3) Verfahrensbeteiligte=153

bb) Die Akzeptanz der Verfassungsgerichtsbarkeit=154

cc) Nichtigkeit oder Nichtanwendbarkeit des Gesetzes?―zum Vorrangkampf zwischen Gesetzgeber und Verfassungsgericht=159

dd) Die Konkurrenz in der Auslegungsbefugnis―erneut zum Verhältnis zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber=165

ee) Rechtsnatur der Auslegungsentscheidungen des Verfassungsgerichts=167

2. Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Verwaltungsgerichtsbarkeit=170

a) Begriff des Gesetzes=170

aa) Definition=170

bb) Formeller und materieller Gesetzesbegriff=174

cc) Insbesondere : Auslegungsgesetze=175

b) Gesetzesvorrang=178

aa) Die Begründung : das Gesetz als Verkörperung der "volonté générale"=179

bb) Anwendung : die Rückführbarkeit der Verwaltungsentscheidungen auf ein Gesetz=183

c) Der Vorbehalt des Gesetzes(Parlamentsvorbehalt)=185

d) Verwaltungsgerichtsbarkeit=187

aa) Prüfungsmaßstab bei Verwaltungsakten=189

bb) Die Anfechtbarkeit der Verwaltungsakte=190

e) Exkurs : Korruption, Verwaltung und Gesellschaft=195

3. Gewaltenteilung=199

a) Die Trennung zwischen verfassungsgebender und verfasster Gewalt=200

aa) Herleitung und Verwendung des Begriffs der verfassungsgebenden Gewalt=201

bb) Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche=203

b) Die horizontale Gewaltenteilung=206

aa) Die Trennung von Exekutive und Legislative=208

bb) Exkurs : Bedrohungen der Legislative=210

(1) Die Aufstellung von Direktkandidaten=210

(2) Der Stimmenkauf=212

cc) Die Unabhängigkeit der Judikative=214

(1) Das Gesetz über die Judikative=215

(2) Betroffener Personenkreis=216

(3) Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zum Personenkreis=218

(4) Materieller Gehalt der Unabhängigkeit=220

(5) Der Hohe Justizrat und das Inspektorat=221

(6) Unabhängigkeit gegenüber der Legislative=224

(7) Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive=226

(8) Folgerungen und Reformansätze=227

dd) Das Verfassungsgericht im Gefüge der Staatsgewalten=230

c) Vertikale Gewaltenteilung=232

4. Grundrechte=235

a) Überblick über die positivrechtliche Regelung=236

b) Der allgemeine Vorbehalt und die Schranken-Schranke in Art. 57=238

c) Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 56 BulgV=240

d) Der Umgang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit=242

e) Wirtschaftliche Grundrechte=247

f) Bürgerliche und politische Grundrechte=249

g) Exkurs : soziale Grundrechte und Sozialstaatsprinzip=250

h) Die EMRK und ihre Bedeutung für den Grundrechtsschutz=254

aa) Die Auslegung der Grundrechte=254

bb) Die ergänzende Prüfung einer Verletzung der EMRK bei behaupteten Grundrechtsverletzungen=256

i) Natur der Grundrechte=259

j) Schlussfolgerungen=261

5. Die Rechtsschutzgarantie=262

6. Rechtssicherheit und Rechtsklarheit=263

a) Rechtsklarheit=264

b) Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutz ; Schutz wohlerworbener Rechte=264

aa) Rückwirkungsverbot und Strafumwandlung=264

bb) Rechtssicherheit im Wirtschaftsleben=266

VI. Schlussfolgerungen : Funktionen des Rechtsstaatsprinzips in Bulgarien, Vergleich mit dem deutschen Verständnis=268

1. Verklammerungsfunktion : Rechtsstaatsprinzip als Sammelbegriff=268

2. Erwartungs- und Transformationsfunktion=269

a) Transformation : perestroika=269

b) Erwartung : Stärkung der bürgerlichen Gesellschaft=269

c) Erwartung : Rechtsstaat und Demokratie=270

3. Gerechtigkeitsfunktion=273

4. Kontinuitätsfunktion=274

5. Identitätsstiftende und Legitimationsfunktion=274

6. Rechtssicherheitsfunktion : Rückbindung an die Rechtsbetroffenen=275

7. "Verstärkerfunktion" : Rechtsstaat als unterstützende Argumentationsfigur=277

8. Fazit=278

VII. Ausblick=280

Anhang

Erläuterungen zu häufig zitierten bulgarischen Autoren=285

Verzeichnis der deutschen und englischen Literatur=289

Verzeichnis der bulgarischen und russischen Literatur(mit Übersetzung des Titels ins Deutsche)=303

Text der bulgairschen Verfassung vom 12. Juli 1991=313

Stichwortverzeichnis=353

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이용현황 테이블로 등록번호, 청구기호, 권별정보, 자료실, 이용여부로 구성 되어있습니다.
등록번호 청구기호 권별정보 자료실 이용여부
0001783471 342.43 -A13-3 [서울관] 서고(열람신청 후 1층 대출대) 이용가능
  • 출판사 책소개 (알라딘 제공)

    Die Autorin untersucht, wie das Rechtsstaatsprinzip in der heutigen bulgarischen Verfassungsrechtsrechtswissenschaft und Verfassungsrechtsprechung interpretiert und angewendet wird. Durch einen Vergleich mit dem deutschen Verstandnis von Rechtsstaatlichkeit liefert die Arbeit auch einen wichtigen Beitrag zum gemeineuropaischen Verfassungsrecht in der EU.

    Obwohl Mitglied der Europaischen Union, ist Bulgarien bisher selten Gegenstand eigenstandiger verfassungsrechtlicher Darstellungen gewesen. Diesem Umstand soll das Buch abhelfen - und zwar nicht nur im Hinblick auf die geltenden Normen, sondern auch auf ihre Wirkung im Rechtsleben. Der Fokus liegt dabei auf dem Rechtsstaatsprinzip als tragendem Verfassungsgrundsatz; es gilt, dessen Leistungsfahigkeit fur eine Transformationsrechtsordnung auszuloten. Normative Grundlagen samt ihrer Entstehungsgeschichte und Anwendung in Wissenschaft und Praxis werden eingehend erlautert und analysiert; dabei wird die Untersuchung vom Erkenntnisinteresse eines deutschen Juristen bestimmt.
    Erganzend wird gefragt, was das Rechtsstaatsprinzip in einem stabilen und etablierten Gemeinwesen wie der Bundesrepublik zu leisten vermag bzw. was fur Funktionen es hier ubernimmt. Bei einem historischen Nachvollziehen der Wirkungsgeschichte des deutschen Rechtsstaatsprinzips stellen sich zum Teil uberraschende Ergebnisse ein. Damit liefert die Arbeit - uber den Fall Bulgariens hinaus - auch einen wichtigen Beitrag zur verfassungstheoretischen Diskussion um das Rechtsstaatsprinzip und zum gemeineuropaischen Verfassungsrecht in der EU.

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