Ein Rckblick auf die vergangene Jahrhunderthlftenach dem Inkrafttreten des koreanischen Strafgesetzes- ber die Versuchslehre -Chun, Jin-HoEs geht in dieser Untersuchung darum, wie die Versuchslehre n ach dem Inkrafttreten des koreanischen Strafgesetzes entwickelt wurde, was die heutigen Diskussionsthemen in diesem Bereich sind und ob eine neue wisse nschaftliche Diskussion berhaupt mglich ist. Als Ergebnis dieser Untersuchung ist festzuhalten, dass der Rcktritt auch dann angenommen werden soll, wenn der T ter freiwillig die weitere Ausfhrung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert, obwohl der Versuch schon nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, b e r h a u p t n i c h t z u r V o l e n d u n g f hren konnte. Denn man soll den fehlgeschlagenen Versuch im g ltigen Strafgesetz als Grundform des Versuchs anehmen. Im Bezug auf den Grundgedanken, auf dem die Regelung des ?26 (kor)StGB - obligatorische Strafmilderung oder Absehen von Straffe - beruht, werden die Auffassungen vertreten; die sog. Schuldmilderungstheorie im Hinblick auf die Prvention und die sog. kriminalpol itische Theorie im Hinblick auf d i e Strafzumessung. Wenn die Gew hrung von Strafmilderung oder Straffreiheit fr den Rcktritt nach dem Grundgedanken des ?2 5 a u f d i e k r i m i n a l p o l i t i s c h e E r wgung beruht, kann der R