Die vor allem zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingeführten Gewinnabschöpfung soll dem Zweck dienen, in kriminellen Organisationen oder im Rauschgiftbereich ihnen die finanziellen Mittel für weitere kriminelle Aktivitäten zu entziehen.Aber ein gro?s praktisches Problem der Gewinnabschöpfung im Nebenstrafrecht kann erheben, ob in dieser Regelungen Beweislastumkehr oder Beweiserleichterung zu sehen ist. Tatsächlich spielen Einziehung und VerfallRegelungen in der Praxis nach der bisherige Erfahrung aufgrund seiner Komplexität untergeordnete Rolle. Dabei hat in der vorliegende Arbeit der Verfasser versucht, die rechtsstaatliche Grenze der Beweislastumkehr im Verfallregelungen im Nebenstrafrecht zu setzen, um Gewinnabschöpfung als effektivere Waffe gegen die bestimmte schwere Kriminalität einsetzen zu können, auf der anderen Seite die Grundrechte der Bürger am hohen Ma? zu garantieren.