"Das anwendbare Recht in der internationalen Produkthaftung"
Die vorliegende Arbeit befasst sich damit, welches materielle Recht im jeweiligen internationalen Produkthaftungsfall anzuwenden ist. Das Antwort dieser Frage hängt davon ab, welche Rechtsnatur die Produkthaftung darstellt, d. h. ob die Produkthaftung vertraglich oder deliktsrechtlich qualifiziert wird. Wenn sie deliktsrechtlich qualifiziert wird, kann die Anknüpfung im internationalen Produktshaftungsfall an die folgenden Orte sein: der Handlungsort, der Erfolgsort, der Erwerbsort , der Wohnort oder der gewöhnliche Aufenthltsort des Verletzte, der Ort der Niederlassung von Schädiger usw.
Am 1. Juli. 2002 ist das koreanische Produkthaftungsrecht in kraft getreten. Da das koreanische internationale Privat Recht keine Bestimmung über das auf internationale Produkthaftung anzuwendende Recht enthalt, kann es umstritten sein, welches Recht auf internationale Produkthaftung anzuwenden ist.
In diesem Zusammenhang wird zuerst die Rechtsnatur der Produkthaftung und die Bestimmung des auf internationale Produkthaftung anzuwendenden Recht im Vergleich mit internationale Konvention und andere staatliche Rechte errötert. Danach wird das Problem über das auf internationale Produkthaftung anzuwendende Recht nach der Literatur und der Rechtssprechung in Korea untersucht.