Die immer stärkrt werdende Nutzung und Verbreitung des Internet führt heute zu eriner stätig wachsenden Zunahme an Rechtsproblem auf diesem Gebiet. Am 1. Juli. 2002 ist das neue koreanische internationale Peivatrecht in kraft getreten. Eine spezialgesetzliche Kollisionsnorm und eine ausdrückliche Zuständigkeitsregelung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen kennt das koreanische internationale Privatrecht nicht.
Im Brennpunkt des Interesses bei der Untersuchung auf die internationale Zuständigkeit steht im autonomen koreanischen wie im internationalen Zivilproze?echt (z.B. Brüssel I-VO und Haager Übereinkommen) die Zuständigkeit am Gerichtsstand der unerlaubten Handlung.
Ansprüch aus Verletzung von Persölichkeitsrechten über Internet werden im autonomen internationalen Privatrecht wie im internationalen Übereinkommen überall deliktsrechtlich qualifiziert. Beim Persönlichkeitsschutz gegenüber Internet dient in den internationalen Privatrechten traditionell die Tatortsregel als Ausganspunkt. Nach der Lösung der koreanischen Rechtsprechung sind sowohl der Handlungs- als auch Erfolgsort ma?eblich. Beide Orte sollen im Rahmen einer Ubiquitätslösung ma?eblich sein.