Die Menschenwrde in Art.10 S.1 Koreanische Verfassung
Han, SooWoong
Indem die Verfassung die Menschenwürde als obersten Wert erklärt, bestimmt sie sebst ihre wesentlichen Züge und das Verhältnis zwischen dem einzelnen und der Gemeinschaft. Die Verfassung, welche die Menschenwürde als obsten Wert versteht, ist eine Wertordnung, welche die Freiheit und die soziale Gerechtigkeit gleichzeitig zu verwirklichen versucht. Diese Zielsetzung der Verfassung bringt ein Menschenbild mit sich, das eine Doppelseitigkeit von Freiheit und Bindung hat. Darüber hinaus verleiht die Menschenwürde als oberstes Konstitutionsprinzip den einzelnen Normen der Verfassung in dem Sinne eine konkrete Gestaltung, da?alle Verfassungsnormen wie Grundrechte, Staatsprinzipien und Staatsaufgaben usw. so gestaltet wird, da?die Menschenwürde verwirklicht wird.
Die Menschenwürdebestimmung ist den obersten Wert und gehört auch zu den Grundrechten. Da die Menschenwürde als absolutes Grundrecht nicht einschränkbar ist, ist der Schutzbereich dementsprechend zwangsläufig eng aufzufassen. Die Funktion der Menschenwürde liegt darin, die Tabugrenze im Kulturstaat aufzuzeigen, die von der Staatsgewalt nicht überschritten werden darf. Auch wenn man der Menschenwürde den Grundrechtscharakter einräumt, spielt sie als Grundrecht in der Praxis der Verfassungsgerichtsbarkeit keine eigenständige Rolle, weil die übrigen Grundrechte einen lückenlosen Schutz gegen die Verletzung der Menschenwürde zu bieten in der Lage sind. Aus diesem Grund liegt der hauptsächliche verfassungsrechtliche Sinn der Menschenwürde eher auf der objektivrechtlichen als auf der subjektivrechtlichen Seite.