Art. 8 Koreanische Verfassung(KV) stellt sich als eine Bestimmung dar, die
verschiedene Bedeutungen beinhaltet und gleichzeitig wichtige normaitive Kriterien
daf? anbietet, die das Parteiwesen betreffenden Gesetzesbestimmungen auf die
Verfassungsm癌igkeit hin zu pr?en. Eine Reihe von Fragen, die sich in bezug auf
die Parteien stellen, etwa wie die Parteien verfassungsrechtlich zu definieren sind,
welche Rechte und Pflichten die Verfassung den Parteien verleiht, was das Wesen
und Wirken der Parteien ausmacht, was in der verfassungsrechtlichen Struktur die
Funktion und der Status der Parteien sind, ob die Gesetzesbestimmungen, die das
Parteiwesen regeln, verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sind, all diese Probleme sind
vom Verst?dnis ?er den Art. 8 KV ausgehend im Zusammenhang mit den anderen
Verfassungsnormen zu beurteilen.
Wenn man jedoch auf einige neuliche Entscheidungen des Verfassungsrichts blickt,
dr?gt sich die Frage auf, ob das richtige Verst?dnis ?er die normative Bedeutung
des Parteienartikels den Entscheidungen des Gerichts zugrundeliegt. Daher liegt das
Hauptanliegen dieser Abhandlung darin, den normativen Sinn des Art.8 KV noch
einmal aufzuzeigen.