Seit Juni 2006 werden die Schadensfälle und Schadenssumme vom finanziellen Betrug am Telefon(Voice Phishing) dauernd immer größer. Aber die Betrüger halten sich im allgemeinen im Ausland, meistens China, Taiwan usw., so dass nur der nominelle Vertreter, der Überträger und der Übernehmer von Kontoauszug im Innerland verhaften werden. Der nominelle Vertreter und der Überträger haben sich gemäß der Beihilfe von Betrug nicht strafbar gemacht, weil sie keine Erkenntnis haben, dass der Kontoauszug im finanziellen Betrug am Telefon benutzt wird. Wenn der Übterträger sich aber mit Täterschaft ein Komplott schmieden, kann er als Mittäterschaft von Betrüger strafbar machen. Und der nominelle Vertreter und der Überträger können sich auch gemäß §§ 6 III Var.l, 49 IV des elektronische-finanziellen Verkehrsgesetzes strafbar gemacht haben. Der Übernehmer heben das Geld vom Konto, d.h. das übermittelte Geld von der Person des Getäuschten ab. Deswegen ist die Möglichkeit hoch, dass er den finanziellen Betrug am Telefon erkennt und am ersten mit Täterschaft ein Komplott schmiedet. Daher er als Mittäerschaft von Betrüger strafbar machen kann. Und er kann auch gemäß §§ 6 III, 49 IV des elektronische-finanziellen Verkehrsgesetzes und 3 I des Gesetzes zur Bekämpfung des Verbrechensgewinns.