Die Aufgabe der Burgerbeteiligung an Strafgericht sind die vor
allem demokratische Legitimation der Strafrechtspflege, eine Verbesserung
der Rechtsprechungsqualitat und eine wirksame Kontrolle der Berufsrichter.
Bei der Einfugung von sog. “Schwurgericht”(jury system), das diese
Aufgabe ubernimmt, ist es grundsatzlich bedeutend, wie die Burger auf
Kriminalitat tatsachlich wahrnemen und weiter wahrnehmen sollten. Die
offentliche Wahrnehmung auf Kriminalitat wird meistens in der
Massmedien verstarkt. Die Medien konzentrieren sich auf das
Kapitaldelikten namentlich auf die Gewaltkriminalitat. Dort wird die
komplexe Realtat auf den einfachen Nenner als “Gut” oder “Bose”
gebracht. Die Straftater erscheint als der grundlegend Andere, der
Außenseiter, Gegner, gar als Feind des normalen Burgers. Mit dieser
Situation beobachten wir: in der Strafgesetzgebung eine Umstellung von
traditionellen Delikten zu neuen Kriminalisierungen; im Strafverfahren
eine starke Anforderung nach hartere Strafe. Die Strafrechtspflege soll
aber weigehend formalisiert bleiben. Sie erfolgt nicht spontan, sondern als
kontrollierbare und vorprogrammierte Antwort auf die Rechtsguterverletzung.
Unsere rechtsstaatliche Tradition muss immer vernunftig sein, wenn die
unrationale Einflusse der offentlichen Meinungen vermindert werden kann. Die hier genannten rechtsstaatlichen Grundsatze sind; die
Unschludsvermutung, auf die das Gericht sich erst am Ende der
Hauptverhandlung seine Uberzeugung von Schuld oder Unschuld bilden
muss, und das Gebot eines fairen Strafverfahrens. Bei dem Schwurgericht
soll der Verdacht im Vorverfahren immer mit Zweifeln behaftet sein. Auch
die praktischen Auswahlverfahren von Laienrichter und Erklarungsverfahren
mussen die parteiischen Einfluss auf sie verminderen. Und dass den
Medien bei der gesellschaftlichen Wahrnehmung Verantwortung zufallt,
muss immer wieder betont werden. Wenn nicht, kann das neue System
die Geltung diverser Grundsatze des rechtsstaatlichen Verfahrensrechts
gefahrden. Weiter soll wissenschaftlich analysiert werden, welche notigen
Verbesserungsmoglichkeiten vorgenommen werden mussen, um das
neue System im Strafverfahren erfolgreich durchzusetzen.