Die Staatsaufgaben und -rollen haben sich st?dig gewandelt.
Demnach wird der Wandel der Staatsorganisation in vielf?tigen Formen
weltweit sichtbar. Bemerkenswert sind nicht nur verschiedene Versuche zur
Verst?kung der Verwaltungseffizienz, sondern auch der Strukturwandel
des Parlaments durch die Wahlreformen sowie der Wandel der rechtsprechenden
Gewalt durch die Einf?rung der Verfassungsgerichtbarkeit. Doch ist
Interesse an die Gewaltenteilung relativ nicht gro? weil die Grundstruktur
der Gewaltenteilung trotz dieser Wandlungen f? unber?rt gehalten wird.
Die Gewaltenteilung unterwift sich den Wandlungenstr?ungen, indem
die Wandlungen der Global Village auf Grund der Entwicklung des
Verkehrs- und Kommunikationsmittels und der aktiven internationalen
Kontakte aktuallisiert werden. Obwohl man auf die Notwendigkeit der
Gewaltenteilung selbst sicher vertraut, kann man verschiedene neue
Versuche in Bezug auf die Art und Weise der Gewaltenteilung weltweit
finden.
Zwar ist das Bedenken gegen die Souver?it? selbst, die seit der Zeit
des nationalen Staates als ein wesentliches Mekmal des Staates angesehen
worden ist, noch nicht allgemein. Aber die Wandlungen von gro?r Bedeutung setzen fort; die Bedeutung und die Gewichtung der Souver?it?
werden schw?her, w?rend internationale Menschenrechte betont werden
und die Anerkennung der mehrfachen Staatsangeh?igkeit allm?lich
verbreitet ist.
Diese bringen wahrscheinlich in Zukunft dem Charkater und den Rollen
des Staates grundlegede 훞derungen. Sie werden nicht in ferner Zukunft
ereignen, sondern ver?deren schon jetzt die Auffassung ?er Staatsaufgaben.
Dies muss im letzten auch die Grundstruktur der Staatsorganisation
beeinflussen. Denn die herk?mlichen Auffassungen, was der Staat tun
muss und was er nicht tun darf, werden ersch?tert und dies f?rt zu den
Ver?derungen der Staatsrollen bzw. der Staatsorganisation.
Mit dem neuen Such nach den der globalen Zeit gerechten
Rechtskriterien, kann das Problem der Kollision zwischen dem innerstaatlichen
Recht und dem V?kerrecht noch tiefgreifender gestellt werden. Wegen des
Mi?rauens gegen die v?kerrechtliche Ordnung, die unter dem starken
Einflu?der m?htigen Staaten betrieben worden ist, tritt auch eine Tendenz
auf, mehr Gewichtung auf unmittelbare Kontakte mit den Unternehmen oder
den privaten Gesellschaften zu legen als auf staatliche Kontakte. Die
?erlegungen dar?er, welche Ma?ahmen unsere Verfassung und
Regierung angeichts dieser Wandeln greifen sollten, werden eine neue
Entwicklungsrichtung der Gewaltenteilung weisen.