Mit der Demokratiesierung der Republik Korea, ist das Thema der "politischen Grundrechte der Beamten" eins der akuellsten geworden. Einerseits ist die Anforderung, dass die Beamten als Träger der politischen Grundrechte weitergehend anerkannt werden soll, stärker denn je. Aber andererseits behält der Gesichtspunkt, dass den Beamten die politische Grundrechte wegen der politischen Neutralität der öffentlichen Dienstes eingeschränkt werden soll, starke Überzeugungskraft Der vorliegende Beitrag behandelt im Zusammenhang mit der neueren Diskussion über die Änderung des Parteiengesetzes und des Gesetzes über politische Fonds die Probleme, wie die politische Grundrechte der Beamten zu verstehen sind, wieweit sie gewährleistet sind, in welche Richtung sie entwickeln sollen, und was die Voraussetzungen dafür sind. Der erste schritt ist allgemeinen Erläuterung über “die verfassungsrechtliche Lage der Beamten und Besonderheit ihrer Grundrechtseinschränkung”, und auf dessen Grund könnte “die Notwendigkeit der Erweiterung der politischen Grundrecht der Beamten nach der Entwicklung der Demokratie” anerkannt werden.
Im Vergleich mit den entwickelten Abendländer könnte das Sollen der Erweiterung der politischen Grundrecht der Beamten größere Plausibilität erhalten. Aber andererseits ist die Unmündigkeit der Beamtenkultur Koreas aufmerksam zu machen, so dass die politische Grundrecht der Beamten in Korea nicht im Niveau Abendländer erweitert werden darf.
In dieser Rücksicht sollen die Voraussetzungen für die Erweiterung der politischen Grundrecht der Beamten eingehend betrachtet werden.
Zur Zeit ist das Thema der “Parteiangehörigkeit der Beamten und politische Neutralität” und das Thema der “finaziellen Unterstützung der politischen Parteien von Beamten und politische Neutralität” die aktuellsten. Der vorliegende Beitrag betrachtet daüber, wie könnte die politische Neutralität der Beamten anhand der Parteiangehörigkeit der Beamten, und ob die politische Neutralität der Beamten im Fälle der finaziellen Unterstützung der politischen Parteien von Beamten erhalten werden könnte.
Im Berücksichtigung der Fälle von entwickelten Länder sollen wir schrittweise die Tragweite der politischen Grundrechte der Beamten erweitern. Dabei sind die Eigenart unserer politischen Kultur bzw. Beamtenkultur in Betracht zu ziehen. Das sollte die Verwirklichung der Demokratie und Grundrechte, die der Verfassungswirklichkeit Koreas geeignet ist.
Zum Beispiel ist die Gesetzesänderung nicht verfassungswidrig, die die Parteiangehörigkeit der Beamten zuläßt. Vielmehr könnte ein wichtiges Moment für die Entwicklung unserer politischen Kultur daraus gezogen werden. Aber die Voraussetzung dafür ist der Konsens des Volkes, Konsens über die Notwendikeit und Wahrscheinlichkeit der Belebung der Stärke der Parteiangehörigkeit der Beamten und Zügelung ihrer Gegenwirkung mit der Stabilisierung der Beamtenkultur. Nur auf diesem Grund ist der erfolgreiche Reform zu erwarten.