Unter unserer vertretungsberechtigten Regulierung zur Internet Content versteht man “das Gesetz zur Informations- und Kommunikationsdienste”. Aber es wird zu oft geandert, und zwar wird es bis heute in elf Jahren schon sechsundzwanzigmal verbessert. Diese haufige Verbesserung des Gesetzes verletzt die Rechtssicherheit. Ausserdem beinhalten unsere fast alle Gesetze -auch zur Internet- die Strafe zur abweichenden Handlung in Bezug auf Internet Content. Aus dieser unvernunftigen Erweiterung der strafrechtlichen Sozialkontrollbereich ergibt sich das Misstrauen zur Legitimitat des Gesetzes.
In Bezug auf diesem Problem hat die Regulierung der deutschen Internet Content uns mehr beeinflußt. Erstens hat das deutsche Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften wie EIGVG, IuKDG, etc. dazu geholfen, dass Allgemeinheit die Verordnung oder Verbesserung des Gesetz einfach erkennt. Davon tragt es auch zur Stabilisierung der Norm, ferner Rechtssicherung bei. Zweitens hat diese deutsche Regelung zur neuen abweichenden Handlung in Zusammenhang mit der Internet vorzugsweise nicht mit der Strafe, sondern mit der Verwaltungssanktion wie Bußgeld geregelt. Daraus kann man verstehen, dass die Anwendung oder die Einsetzung des Strafrechts im Deutschland sehr sorgfaltig.
Die Nachteile der Internet durch der Strafe aufzulosen, kann die Vorteile auch eher reduziert. Mir scheint so gut, dass das Internetproblem nicht mit der Strafe, vielmehr mit der Wiederanordnung des Verwaltungssystems erledigt wird, wie die deutsche Regelung.