Verfassungsrechtliche Grundlage für Menschenrechte der Behinderten in Korea ist schon mit der Verfassunggebung von 1948 bereit gemacht. Deren Konkretisierung durch Gesetzgebung konnte aber erst in achziger Jahrzehnte beginnen. Mit Fortschritte der Gesetzgebung hat sich das Bewusstsein des Volkes über Menschenrechte der Behinderten verbessert, die Tätigkeit der Behindreten in der Gesellschaft vermehrt. Mit der Demokratisierung und wirtschftlichen Entwicklung in Korea hat sich die Menschenrechte der Behinderten ausgedehnt. Nun könnten wir erwarten, daß Korea in die Reihe der fortgescheittenen Länder auch im Bereich der Menschenrechte sich anschließen wird. Dafür brauchen wir einen neuen Sprung mit der Materialisierung der Gesetzesanwendung. Wir sollen auch die Behindeten als unser Nachbar anerkennen. Das Ziel der Behindertenrechte ist nicht die Ausdehnung bzw. Verstärkung der Menschenrechte nur für Behinderten, sondern die Verwurzelung der Behindertenrechte als universale Menschenrechte für Alle. Dafür ist die Konsens über die Bedeutung und Funktion der Behindertenrechte notwendig.