Nach Aristoteles sind bei der Betrachtung der Beziehung Zuhörer drei grundsätzliche Möglichkeiten festzustellen. Wenn etwas sicher ist,so ist das Verhältnis des Redners oder Redegegenstandes zum Zuhörer lobend oder tadelnd: die zugehörige Redegattung wird genus demonstrativum bzw. genus laudativum genannt. Wenn etwas Zweifelhaftes zur Wahl steht, so ist das Verhältnis Redner/Zuhörer beratend: die Gattung der Rede ist beratschlagend (genus deliberativum) und bezieht sich auf die Zukunft. Soll über das Zweifelhafte von anderen entschieden oder gerichtet werden, so erhalten wir die gerichtliche Gattung der Rede (genus iudiciale): sie bezieht sich auf die Vergangenheit. Im Normalfall erscheinen in einer Rede Elemente aus verschiedenen Gattungen. In einer Verteidigungsschrift werden sich wahrscheinlich neben iudicialen Elementen auch Teile finden, die dem genus demonstrativum zu zuordnen sind, wenn zum Beispiel von der Rechtschaffenheit des Angeklagten die Rede ist. In der Aufsatz von Park (2009) über die Analyse von Barack Obama's Eintrittsrede gehört die Barack Obama’s ‘Inaugural Address’ zu genus demonstrativum bzw. genus laudativum,weil sie die Charaktere ‘Integration des Zuhörers’, ‘Verwendung der positiven Wörter’ und ‘Gegewartszeitpunkt’ besitzt. In dieser Arbeit geht es darum, ob seine Bahauptung richtig oder falsch ist.