Angesichts der Wirtschaftskriese der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen hat der Gesetzgeber durch Aenderung des ?17. Abs 3 des Wasserversorgungsgesetzes (WVG) die Moeglichkeit eingeleitet, dass die Wasserversorgungseinrichtungen der Kommunen den Wasserfachunternehmen wie Korean Water Corporation uebertragen werden, waerend die Grossstaedte versuchen, ihre Wasserversorgungsunternehmen zu privatisieren. Dennoch erweist sich der Uebertragungsvertrag nach WVG nicht erfolgeversprechend, und zwar insofern, als die Vertragsweise keine grundlegende Reform fuer die wettbewerbsfaehige Wasserindustrie Koreas darstellt. Im uebrigen sind die Uebertragungsdiestleistugen in Korea mehrwertsteuerpflichig, damit die Mehrbelasung durch Mehtwertsteuer zur Erhoehung der Wasserbenutzungskosten des Verbrauchers zur Folge hat. In dieser Hinsicht kommen einige Reformvorschlaege zur effektiven Wasserversorgung in Betracht, wobei nicht nur Uebertragungsvertrag nach WVG, sondern auch noch weitgehende Art und Weise wie Konzessionsvertrag und Investition der Wasserversorgungsanlagen als angemessene Alternativen gehalten werden. Vor allem wird dem Gesetzgeber die Aufgabe gestellt, diese rechtspotische Aufgabe rechtzeitig wahrzunehmen und langfristig die Wasserversorgung- sindustrie vollstaendig zu privatisieren.