Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis 1. Teil. Grundlagen 2. Teil. Die einzelnen Bestandteile des schriftlichen Strafurteils 3. Teil. Besondere Urteilsformen Sachverzeichnis
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0002594363
LM 345.43075 -A19-1
서울관 서고(열람신청 후 1층 대출대)
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출판사 책소개
Zum WerkDas Strafurteil ist neben der staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfugung und der revisionsrechtlichen Arbeit eines der klassischen Hauptgebiete im strafrechtlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprufung. So wendet sich das vorliegende Skript auch in erster Linie an Rechtsreferendare, wobei es auch jungen Richtern eine Hilfe fur die Praxis ist. Dabei steht die Vermittlung von Art und Form der Darstellung im Mittelpunkt, wozu eine Vielzahl von Mustertexten eingearbeitet wurde. Denn die bestmogliche Losung aller Rechtsfragen verliert ihren Wert, wenn es nicht gelingt, sie entsprechend der Aufgabenstellung im Rahmen eines ordnungsgemaßen Strafurteils darzustellen.Daneben werden aber auch Teile des materiellen Rechts erortert, die nicht zum Kernbereich des Prufungsstoffs des Ersten Staatsexamens gehoren, jedoch nunmehr fur die Abfassung des Strafurteils, aber auch fur den Schlussvortrag des Staatsanwalts oder Verteidigers sowie die Arbeit aus dem Revisionsrecht Bedeutung erlangen. Hierzu zahlen insbesondere die Grundlagen der Rechtsfolgenbestimmung, vornehmlich die der Strafzumessung.Vorteile auf einen Blick- Formulierungsbeispiele- Arbeitsblocke- kompakter und schneller Zugriff auf das RechtsgebietZur NeuauflageFur die Neuauflage wurde die aktuelle Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet.ZielgruppeFur Rechtsreferendare, Strafrichter und AG-Leiter. Aus dem InhaltDas Strafurteil ist eines der klassischen Hauptgebiete im strafrechtlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprufung. So wendet sich das vorliegende Skript auch in erster Linie an Rechtsreferendare, will daneben aber auch jungen Richtern eine Hilfe fur die Praxis sein.Dabei steht die Vermittlung von Art und Form der Darstellung im Mittelpunkt, wozu eine Vielzahl von Mustertexten eingearbeitet wurde. Denn die bestmogliche Losung aller Rechtsfragen verliert ihren Wert, wenn es nicht gelingt, sie entsprechend der Aufgabenstellung im Rahmen eines ordnungsgemaßen Strafurteils darzustellen.Daneben werden aber auch Teile des materiellen Rechts erortert, die nicht zum Kernbereich des Prufungsstoffs des Ersten Staatsexamens gehoren, jedoch nunmehr fur die Abfassung des Strafurteils, aber auch fur den Schlussvortrag des Staatsanwalts oder des Verteidigers sowie fur die Arbeit aus dem Revisionsrecht Bedeutung erlangen.Der AutorTheo Ziegler ist Vizeprasident des Landgerichts Landshut und war nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim Landgericht Regensburg.