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I. Delegation und Plenarkompetenzen
Delegationsbegriff – Die Kompetenz des Plenums – Unterschiede zwischen Plenum und Ausschüssen – Im Kontext der Delegation relevante Plenarkompetenzen und Ausschüsse
II. Maßgebliche Verfassungsprinzipien
Parlamentsautonomie und Funktionsfähigkeit – Repräsentation – Demokratie und Rechtsstaat – Öffentlichkeit
III. Grundsätzliche Delegierbarkeit von Plenarkompetenzen
Grundsätzliche Delegierbarkeit von Vorbereitungskompetenzen – Grundsätzliche Delegierbarkeit von Entscheidungskompetenzen
IV. Voraussetzungen und Grenzen von Delegationen
Absolute Grenze: Keine Delegation »wesentlicher« Kompetenzen – Relative Grenze: Abwägung widerstreitender Verfassungsprinzipien und -güter – Rechtsform der Delegation – Exkurs: Rechtsschutz gegen Delegationen
Zusammenfassung
Literatur- und Stichwortverzeichnis

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Plenarvorbehalt und Delegation : zur Übertragung von Plenarkompetenzen auf Ausschüsse 이용현황 표 - 등록번호, 청구기호, 권별정보, 자료실, 이용여부로 구성 되어있습니다.
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0002613322 LM 342.430854 -A20-1 서울관 서고(열람신청 후 1층 대출대) 이용가능

출판사 책소개

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Innerparlamentarische Delegationen werfen die Frage auf, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen Kompetenzen des Plenums auf Ausschusse ubertragen werden durfen. Zur Beurteilung konkreter Delegationen ist zwischen einer absoluten und relativen Grenze zu unterscheiden. An der absoluten Grenze scheitern Delegationen, die wesentliche Kompetenzen ubertragen, an der relativen scheitern Delegationen, die einer Abwagung der betroffenen Verfassungsprinzipien und -guter nicht standhalten.

≫Delegation of Parliament´s Powers to Committees≪

Parliament can generally delegate its powers to committees. These delegations further the efficiency of Parliament. However, decision of committees are not as representative and less democratic as decisions by the whole Parliament. Thus, only powers that are not of great political importance can be transferred. Additionally, even if a power is not of such importance, the delegation has to be proportionate. Therefore, it is necessary to balance the relevant constitutional principles.

Die Arbeit befasst sich mit dem Thema innerparlamentarischer Delegationen, also mit der Frage, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen Kompetenzen des Plenums auf Ausschusse und andere parlamentarische Untergliederungen ubertragen werden durfen. Derartige Delegationen dienen der Funktionsfahigkeit des Parlaments, beeintrachtigen aber das Demokratie- und das Reprasentationsprinzip. Dennoch sind sowohl Vorbereitungs- als auch Entscheidungskompetenzen prinzipiell delegierbar. Bei der Beurteilung konkreter Delegationen ist dann zwischen einer absoluten und relativen Grenze zu unterscheiden. An der absoluten Grenze scheitern Delegationen, die wesentliche Kompetenzen zum Gegenstand haben, an der relativen scheitern Delegationen, die einer Abwagung der betroffenen Verfassungsprinzipien und -guter nicht standhalten. Fur die Beurteilung, wann eine Kompetenz wesentlich und wann eine Delegation verhaltnismaßig ist, kann auf einen Katalog verschiedener, allgemeiner Kriterien zuruckgegriffen werden.

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