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Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
A. Einführung in das Thema
B. Untersuchungsgegenstand
C. Gang der Untersuchung
D. Begriffsklärung
Erster Teil: Problemaufriss
A. Die klassische Verweisungsmethode
B. Berücksichtigungsvorgänge in der Praxis
C. Das Spannungsverhältnis zwischen Verweisungsmethode und Berücksichtigung
D. Ergebnisse für den ersten Teil
Zweiter Teil: Tertium datur. Dogmatische Einordnung der Datumtheorie als Berücksichtigungsmethode
A. Die Berücksichtigung als sachrechtlicher Subsumtionsvorgang
B. Verweisungsrechtliches Element der Berücksichtigung
C. Die Datumtheorie im Spannungsfeld zwischen sachrechtlichsubsumtiver Form und verweisungsrechtlicher Funktion
D. Ergebnisse für den zweiten Teil
Dritter Teil: Die Datumtheorie als Vehikel zur methodischen Offenlegung und Konkretisierung der Berücksichtigung
A. Rechtfertigung der Datumtheorie als Rechtsfortbildung
B. Anwendungsvoraussetzungen
C. Rechtsfolge
D. Prozessuale Behandlung
E. Anwendungsbeispiele
F. Ausblick: Alternative Regulierungsansätze
G. Ergebnisse für den dritten Teil
Zusammenfassung in Thesenform
Literaturverzeichnis
Entscheidungsverzeichnis
Sachverzeichnis

이용현황보기

Neuauflage der Datumtheorie im internationalen Privatrecht 이용현황 표 - 등록번호, 청구기호, 권별정보, 자료실, 이용여부로 구성 되어있습니다.
등록번호 청구기호 권별정보 자료실 이용여부
0002613332 LM 340.9 -A20-3 서울관 서고(열람신청 후 1층 대출대) 이용가능

출판사 책소개

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Im Internationalen Privatrecht ordnen Verweisungsregeln einem Sachverhalt das mit ihm am engsten verbundene Recht zu. Diese typisierte Zuordnung eines Sachverhaltes zu einer bestimmten Rechtsordnung wird der Vielgestaltigkeit international-privatrechtlicher Falle nicht immer gerecht. Es ist deshalb seit jeher ublich, dass Gerichte bei der Falllosung im Einzelfall bestimmte, verweisungsrechtlich nicht anwendbare Rechtsnormen mitberucksichtigen. Die Datumtheorie legt diesen Berucksichtigungsvorgang offen und konturiert ihn. Anders als ihr bisweilen zugeschrieben wird, fuhrt sie dabei nicht zu einer Berucksichtigung auslandischen Rechts als Tatsache. Insofern ist die Datumtheorie entgegen der an ihr geubten Kritik weder ein "Taschenspielertrick" noch stellt sie eine "willkurliche Manipulation" der verweisungsrechtlichen Entscheidung dar. Im Gegenteil: Indem der Vorgang der Berucksichtigung durch die Datumtheorie transparent und nachvollziehbar wird, tragt sie zu Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei.

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