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Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Allgemeines Abkürzungsverzeichnis
§ 1 Recht der Pauschalreise (Bergmann)
I. Einführung
II. Gesetzgeberischer Hintergrund
III. Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts (§ 651 a BGB)
IV. Informationspflichten und Vertragsinhalt (§ 651 d BGB)
V. Vertragsübertragung durch den Reisenden (§ 651 e BGB)
VI. Einseitige Änderungen des Reisepreises und anderer Vertragsbedingungen,
Preissenkung (§ 651f BGB)
VII. Erhebliche Vertragsänderungen des Reiseveranstalters (§ 651 g BGB)
VIII. Rücktritt vor Reisebeginn (§ 651 h BGB)
IX. Rechte des Reisenden bei Reisemängeln (§ 651 i BGB)
X. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters (§ 651 p Abs. 1 BGB)
XL Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen
(§ 651p Abs. 3 BGB)
XII. Beistandspflicht des Reiseveranstalters (§ 651 q BGB)
XIII. Gastschulaufenthalte (§ 651 u BGB)
XIV. Haftung für Buchungsfehler (§ 651 x BGB)
XV. Abweichende Vereinbarungen (§ 651 y BGB)
§ 2 Insolvenzabsicherung (Bergmann/Blankenburg)
I. Insolvenzabsicherung bei Vertragsschluss
II. Voraussetzung der Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis
III. Insolvenzabsicherung bei Eintritt des Sicherungsfalls
IV. Einrichtung von Kontaktstellen
§ 3 Recht der Reisevermittlung (Stenzel/Tonner)
I. Bedeutung und Entstehung
II. Vermittlerklausel (§ 651 b BGB)
III. Click-Through-Buchung bei verbundenen Online-Buchungsverfahren
(§ 651c BGB)
IV. Rechtsnatur des Reisevermittlungsvertrags und Handelsvertreterstatus
V. Informationspflichten
VI. Haftung
VII. Verbundene Reiseleistungen (§ 651 w BGB)
§4 Fluggastrechte (Blankenburg)
I. Einleitung
II. Allgemeine Anwendungsvoraussetzungen
III. Ansprüche aus der Verordnung
IV. Haftungsbegründende Tatbestände der Verordnung
V. Prozessuales
VI. Montrealer Übereinkommen
VII. Ansprüche nach dem BGB
§ 5 Fahrgastrechte im Eisenbahn- und Kraftomnibusverkehr
(Feldbaum/Schmidt)
I. Eisenbahnbeförderung
II. Busbeförderung
§ 6 Beherbergungsvertrag und Gastwirtehaftung (Stenzel)
I. Beherbergungsvertrag
II. Abgrenzung
III. Vertragsschluss
IV. Pflichten des Hotels
V. Pflichten des Gastes
VI. Widerruf, Kündigung, Rücktritt
VII. Nicht- oder Schlechterfüllung
VIII. Außerordentliche Kündigung
IX. Prozessuales
X. Haftung für vom Gast eingebrachte Sachen
§ 7 Reiseversicherungen (Roth)
I. Einführung
II. Reiserücktrittskostenversicherung
III. Reiseabbruchversicherung
§ 8 Lauterkeitsrecht in der Touristik (Bergmann/Hofacker)
I. Einführung
II. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
III. Die einzelnen Tatbestände
IV. Rechtsfolgen eines Verstoßes und Ablauf
§9 Internationaler Gerichtsstand und anwendbares Recht (Tonner)
I. Internationaler Gerichtsstand
II. Anwendbares Recht
Stichwortverzeichnis

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Reiserecht : Beförderungsrecht / Hotelrecht / Reiseversicherungsrecht / Lauterkeitsrecht / IPR 이용현황 표 - 등록번호, 청구기호, 권별정보, 자료실, 이용여부로 구성 되어있습니다.
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출판사 책소개

알라딘제공
Die Tourismuswirtschaft gehort zu den Wirtschaftszweigen, die besonders schwer von den Folgen der COVID 19-Pandemie betroffen sind. Dies hat erhebliche Spuren im Reiserecht hinterlassen. Zahlreiche Stornierungen sowohl seitens der Reisenden als auch der Reiseanbieter:innen stellen die Rechtsanwender:innen vor neue Probleme, denen sich die Neuauflage des Tonner/Bergmann/Blankenburg widmet. Dazu gehort in erster Linie die Frage, wann ein Reisender von einer Reise zurucktreten kann, ohne Stornogebuhren bezahlen zu mussen. Es gibt immer mehr Urteile dazu, doch eine klare Linie zeichnet sich keineswegs ab. Die Neuauflage arbeitet nicht nur die Judikatur auf, sondern weist auch Wege zur Losung von Problemen, zu denen sich die Rechtsprechung bislang nicht außern konnte.Ab dem 1. November 2021 ist im Reiserecht ein neues Insolvenzschutzrecht anzuwenden, das einen tiefen Einschnitt fur das Reiserecht bedeutet und alle, die sich mit Reiserecht zu befassen haben, zum Umdenken zwingt. Der Gesetzgeber schreibt nunmehr einen Reisesicherungsfonds vor und erließ zu diesem Zweck ein eigenes Gesetz, das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG). Eine ausfuhrliche Darstellung der neuen Regelungen ist ein weiterer wesentlicher Gegenstand der Neuauflage. Schließlich reißt der Strom der Entscheidungen des EuGH zur FluggastrechteVO nicht ab, was Anlass zu einer grundlichen Uberarbeitung des einschlagigen Abschnitts in der Neuauflage gab. In weiteren Kapiteln behandelt das Buch
  • die Reisevermittlung,
  • Fahrgastrechte,
  • den Hotelvertrag,
  • Reiseversicherungen,
  • das Lauterkeitsrecht in der Touristik und
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht. Die Autorinnen und Autoren erortern u.a. folgende Fragen:
  • Corona: Wann sind kostenlose Stornierungen zulassig?
  • Wann bedeutet Corona einen unvermeidbaren, außerordentlichen Umstand, der zur kostenlosen Stornierung berechtigt?
  • Wie wahrscheinlich muss dieser Umstand sein?
  • Welche Folgen hat eine Reisewarnung?
  • Welche Auswirkungen haben Quarantanevorschriften oder Einreisebeschrankungen?
  • Darf die Ruckzahlung durch einen Gutschein ersetzt werden?
  • Neue Insolvenzschutzregeln: Was mussen Reiseveranstalter:innen beachten?
  • Wie ist der Deutsche Reisepreissicherungsfonds organisiert, bei dem sich Reiseveranstalter:innen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Jahresumsatz absichern mussen?
  • Welche Sicherheiten mussen Reiseveranstalter:innen leisten, die sich uber den Reisesicherungsfonds absichern?
  • Wie ist gewahrleistet, dass der Reisesicherungsfonds auch in der Aufbauphase nicht zahlungsunfahig wird?
  • Reisevermittlung: Stationarer Vertrieb und Online-Plattformen
  • Wann ist das stationare Reiseburo Vermittler von Fremdleistungen, wann wird es zum Eigenveranstalter?
  • Ist das Reiseburo noch Handelsvertreter?
  • Welche Informationspflichten obliegen dem Reisevermittler:in?
  • Was sind verbundene Reiseleistungen?
  • Fluggastrechte: Auswirkungen von Corona und immer wieder neue EuGH-Entscheidungen
  • Welche Probleme bringt die Erstattung des Flugpreises bei wegen Corona stornierter Fluge mit sich?
  • Kann die Erstattung des Flugpreises durch einen Gutschein ersetzt werden?
  • Welche Anspruche hat der Fluggast, wenn mehrere Flugfahrtunternehmen an der Beforderung beteiligt sind?
  • Kann bei einem Streik eine Ausgleichszahlung verlangt werden?AutorenRAin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M., FAinHuGR; RiAG Dr. Daniel Blankenburg; Florian Feldbaum; RAin Dr. Katharina Roth; RAin Dr. Uta Stenzel, FAinUrhuMedienR; RIOLG a.D. Prof. em. Dr. Klaus Tonner.