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Abkürzungsverzeichnis XIII
Literaturverzeichnis XIX
Einführung 1
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und
Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz — BeamtStG)
Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich 13
§ 2 Dienstherrnfähigkeit 18
Abschnitt 2. Beamtenverhältnis
§ 3 Beamtenverhältnis 25
§ 4 Arten des Beamtenverhältnisses 32
§ 5 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte 50
§ 6 Beamtenverhältnis auf Zeit 54
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses 56
§ 8 Ernennung 68
§ 9 Kriterien der Ernennung 79
§10 Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit 107
§11 Nichtigkeit der Ernennung 111
§12 Rücknahme der Ernennung 118
Abschnitt 3. Länderübergreifender Wechsel und Wechsel
in die Bundesverwaltung
§13 Grundsatz 125
§14 Abordnung 126
§15 Versetzung 139
§16 Umbildung einer Körperschaft 150
§17 Rechtsfolgen der Umbildung 158
§18 Rechtsstellung der Beamtinnen undBeamten 163
§19 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 169
Abschnitt 4. Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
§ 20 Zuweisung 172
Abschnitt 5. Beendigung des Beamtenverhältnisses
§21 Beendigungsgründe 182
§ 22 Entlassung kraft Gesetzes 185
§ 23 Entlassung durch Verwaltungsakt 195
§ 24 Verlust der Beamtenrechte 216
§ 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze 231
§ 26 Dienstunfähigkeit 235
§ 27 Begrenzte Dienstfähigkeit 251
§ 28 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe 256
§ 29 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit 260
§ 30 Einstweiliger Ruhestand 273
§31 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von
Behörden 280
§ 32 Wartezeit 286
Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
§ 33 Grundpflichten 288
§ 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild 296
§ 35 Folgepflicht 313
§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit 318
§ 37 Verschwiegenheitspflicht 325
§ 38 Diensteid 343
§ 39 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte 346
§ 40 Nebentätigkeit 350
§41 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses 363
§ 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen 369
§ 43 Teilzeitbeschäftigung 375
§ 44 Erholungsurlaub 381
§ 45 Fürsorge 386
§ 46 Mutterschutz und Elternzeit 406
§ 47 Nichterfüllung von Pflichten 410
§ 48 Pflicht zum Schadensersatz 429
§ 49 Übermittlungen bei Strafverfahren 436
§ 50 Personalakte 450
§51 Personalvertretung 458
§ 52 Mitgliedschaft in Gewerkschaftenund Berufsverbänden 463
§ 53 Beteiligung der Spitzenorganisationen 467
Abschnitt 7. Rechtsweg
§ 54 Verwaltungsrechtsweg 472
Abschnitt 8. Spannungs- und Verteidigungsfall
§ 55 Anwendungsbereich 486
§ 56 Dienstleistung im Verteidigungsfall 487
§ 57 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands 491
§ 58 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten 494
§ 59 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit 496
Abschnitt 9. Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
§ 60 Verwendungen im Ausland 501
Abschnitt 10. Sonderregelungen für wissenschaftliches
Hochschulpersonal
§61 Hochschullehrerinnen undHochschullehrer 509
Abschnitt 11. Schlussvorschriften
§ 62 Folgeänderungen 518
§ 63 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 518
Sachverzeichnis 529

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Beamtenstatusgesetz : Kommentar 이용현황 표 - 등록번호, 청구기호, 권별정보, 자료실, 이용여부로 구성 되어있습니다.
등록번호 청구기호 권별정보 자료실 이용여부
0003218702 LM 342.43068 -A25-5 서울관 법률정보센터(206호) 이용가능

출판사 책소개

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Zum WerkDas Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) legt bundeseinheitliche Strukturen fur die beamtenrechtlichen Angelegenheiten von Landes- und Kommunalbeamten fest.Der Kommentar erlautert das Beamtenstatusgesetz pragnant und praxisorientiert mit Blick auf die Verzahnung des BeamtStG und den Landesbeamtengesetzen.Die Schwerpunkte liegen insbesondere bei der Begrundung und Beendigung des Beamtenverhaltnisses, bei der Abordnung und Versetzung und der rechtlichen Stellung im Beamtenverhaltnis sowie beim Rechtsschutz.Vorteile auf einen Blick
  • mit einer Einfuhrung zur Entwicklung des BeamtStG und dessen Verzahnung mit den Landesbeamtengesetzen
  • praxisgerechte, an der Rechtsprechung orientierte Kommentierung
  • mit Ausfuhrungen zum Rechtsschutz
Zur NeuauflageDie Neuauflage berucksichtigt alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesanderungen; zuletzt durch das durch Art. 2 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Anderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.6.2021, durch das Hinweisgeberschutzgesetz vom 31.5.2023 und durch das Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Anderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20.12.2023.ZielgruppeFur Beamtinnen und Beamte in Landes- und Kommunalbehorden, Personalratinnen und Personalrate sowie Juristinnen und Juristen in Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft