Aufgrund der zunehmenden Kommerzialisierung und den wirtschaftlich attraktiven Gewinnmoglichkeiten sind sportliche Wettbewerbe von Spielmanipulationen bedroht. Die Arbeit untersucht die durch das 51. StrAndG im Jahr 2017 neu eingefugten Straftatbestande ( 265c und 265d StGB). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass wegen der restriktiven Auslegungen fur die unbestimmten Merkmale die Anwendungsbereiche beider Tatbestande in der Praxis enger gefasst werden als vom Gesetzgeber vorgesehen sein durfte.
≫Match Fixing through Bribery in Sport. An Investigation into Sports Betting Fraud and the Manipulation of Professional Sports Competitions According to 265c - 265e StGB (German Criminal Code)≪: Due to the increasing commercialization and the economically attractive profit opportunities, sporting competitions are threatened by match fixing. The thesis examines the criminal offenses introduced by the 51st StrAndG in 2017 ( 265c and 265d StGB). This investigation comes to the conclusion that, due to the restrictive interpretations for the indefinite features, the areas of application of both facts should be narrower in practice than provided by the legislature.
Aufgrund der zunehmenden Kommerzialisierung und den wirtschaftlich attraktiven Gewinnmoglichkeiten sind sportliche Wettbewerbe von Spielmanipulationen bedroht. Die Autorin untersucht zunachst die Anwendung des 263 StGB auf Sportwettbetrugsfalle und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermogensinteressen des Wettanbieters durch den Betrugstatbestand ausreichend geschutzt sind. Danach untersucht die Autorin die im Jahr 2017 durch das 51. StrAndG eingefugten Straftatbestande ( 265c und 265d StGB): die Schutzzwecke, die konkrete Ausgestaltung und die konkreten Tatbestandsmerkmale.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass wegen der restriktiven Auslegungen fur die unbestimmten Merkmale (z.B. die Beeinflussung zugunsten des Wettbewerbsgegners, berufssportliche Wettbewerbe, ≫in wettbewerbswidriger Weise≪ usw.) die Anwendungsbereiche beider Tatbestande in der Praxis enger gefasst werden als vom Gesetzgeber vorgesehen sein durfte. Auch die Auffangfunktionen des 265d StGB lassen sich anzweifeln.
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Dissertationsschrift