일반도서
Reverse Engineering im Spannungsfeld der Sonderschutzrechte : eine urheber-, patent- und lauterkeitsrechtliche Analyse des Reverse Engineering vor dem Hintergrund des harmonisierten Geheimnisschutzrechts
Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht ; Band 131
표준번호/부호
ISBN: 9783848783649 ISBN: 9783748927471
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MONO22023000004542
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Dissertation Universität Münster (Westf.) 2021. Includes bibliographical references.
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Abkürzungsverzeichnis 15 A. Einleitung 17 I. Anlass und Ziel der Untersuchung 19 II. Gang der Darstellung 21 B. Bedeutung und Ursprung des Reverse Engineering 23 I. Definition und Herkunft des Begriffs 23 1. Das Phänomen des Reverse Engineering 23 2. Ursprung des Reverse Engineering 26 3. Der Reverser 27 II. Motive und Methodik des Reverse Engineering 28 1. Dreiklang der Leitmotive 28 a) Private und wissenschaftliche Forschung 28 b) Betriebsinterne Motivation 29 c) Gewerbliche Motivation 31 2. Methodik des Reverse Engineering 33 III. Wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung 36 C. Die Reverse Engineering-Freiheit des GeschGehG 40 I. Die Reverse Engineering-Freiheit im Einzelnen 41 1. Unionsrechtliche Vorgaben undUmfang der Legalisierung 42 2. Objekt des Reverse Engineering 45 3. Erlaubte Handlungen 46 4. Berechtigung des Reversers 48 5. Voraussetzungen an die Informationsverwertung 50 II. Ziele der Legalisierung 51 1. Funktionstüchtiger Binnenmarkt für Forschung und Innovation 51 a) Kooperations- und Innovationsförderung 52 b) Rechtsangleichung 53 c) Ökonomische Bewertung der Förderungswirkung 56 2. Förderung von KMU 58 3. Zusammenfassung 60 III. Rechtfertigung einer Reverse Engineering-Freiheit 60 1. Vergleich mit der rechtlichen Bewertung in den Vereinigten Staaten von Amerika 61 2. Rechtslage in Deutschland 64 IV. Zusammenfassung der Ergebnisse zur Reverse EngineeringFreiheit 67 D. Zielobjekt des Reverse Engineering - das Geschäftsgeheimnis 69 I. Definition des Geschäftsgeheimnisbegriffs 70 1. Die Unterscheidung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen 71 2. Umbenennung von Begriffsmerkmalen 72 a) Das Bezugsobjekt eines Geschäftsgeheimnisses 73 b) Geheimhaltung - alias fehlende Offenkundigkeit 74 c) Zwischenergebnis 76 3. Der wirtschaftliche Wert - alias Unternehmensbezug 76 4. Geheimhaltungsmaßnahmen als neues Begriffsmerkmal 78 5. Das Geheimhaltungsinteresse 81 a) Harmonisierungscharakter der Richtliniendefinition 82 b) Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht 83 c) Zwischenergebnis 84 6. Zusammenfassung 84 II. Der Einfluss des Reverse Engineering aufden Geschäftsgeheimnisbegriff 85 1. Schutzverlust durch die Produktvermarktung 85 2. Einfluss des Reverse Engineering aufdie leichte Zugänglichkeit verkörperter Informationen 88 a) Kriterien zur Bestimmung der leichten Zugänglichkeit 89 aa) Berücksichtigung von lauterkeitsrechtlichen Aspekten 89 bb) Ausschließliche Berücksichtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs 90 cc) Beurteilung nach dem objektiven (Analyse-)Aufwand 92 (1) Ausgleich zwischen Schutzinteressen und Gemeinfreiheit 92 (2) Förderung der Rechtssicherheit 94 (3) Die Gefahr der Legalisierung ungewollter Betriebsspionage 94 dd) Zwischenergebnis 96 b) Maßstab des objektiven (Analyse-)Aufwands 96 aa) Der Durchschnittsfachmann als Beurteilungshorizont 96 bb) Die Erheblichkeitsschwelle der leichten Zugänglichkeit 98 c) Zwischenergebnis 101 3. Einfluss des Reverse Engineering aufdie Angemessenheit der Geheimhaltungsmaßnahmen 101 III. Zusammenfassung des Einflusses des Reverse Engineering auf den Geschäftsgeheimnisbegriff 103 E. Reverse Engineering im Wirkungsbereich der Sonderschutzrechte 106 I. Lauterkeitsrechtliche Aspekte des Reverse Engineering 106 1. Verhältnis des Geheimnisschutzrechts zum Lauterkeitsrecht 107 a) Rechtsnatur von Geschäftsgeheimnissen 108 aa) Strukturelle Konzeption als Ausgangspunkt 108 bb) Qualitative Ausgestaltung des Geheimnisschutzrechts 110 b) Nähe zum Lauterkeitsrecht 114 c) Geheimnisschutzrecht als „Lauterkeitssonderrecht“ 115 d) Zwischenergebnis 117 2. Lauterkeitsrechtliche Beurteilung des Reverse Engineering 117 a) Lauterkeitsrechtliche Beurteilung der Informationsgewinnung 118 b) Lauterkeitsrechtliche Beurteilung der Informationsverwertung 119 aa) Reverse Engineering als unredliche Kenntniserlangung im Sinne des § 4 Nr. 3 lit. c) UWG 119 (1) Beschränkung auf gewerblich motiviertes Reverse Engineering 120 (2) Nachahmung eines Leistungsergebnisses 121 (3) Unredliches Erlangen von Kenntnissen und Unterlagen 123 (4) Zwischenergebnis 126 bb) Die sklavische Nachahmung mithilfe des Reverse Engineering als Sonderfall des Nachahmungsschutzes (§4 Nr. 3UWG) 126 (1) Unlauterkeit der sklavischen Nachahmung 128 (2) Zwischenergebnis 129 cc) Reverse Engineering als gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG 129 (1) Geschäftliche Handlung gegenüber einem Mitbewerber 130 (2) Reverse Engineering als gezielte Behinderung 130 (3) Sonderfall der sklavischen Nachahmung mithilfe des Reverse Engineering 133 (4) Zwischenergebnis 134 dd) Beurteilung des Reverse Engineering nach der Generalklausel des Lauterkeitsrechts (§3Abs. 1UWG) 135 (1) Bewertung des Reverse Engineering im Allgemeinen 135 (2) Sonderfall der sklavischen Nachahmung mithilfe des Reverse Engineering 136 (3) Zwischenergebnis 138 ee) Zusammenfassung der lauterkeitsrechtlichen Bewertung der Informationsverwertung 139 c) Sonderfall der sklavischen Nachahmung mithilfe des Reverse Engineering 139 aa) Für und Wider einer Beschränkung 141 bb) Vereinbarkeit mit den Harmonisierungsbestrebungen 143 cc) Normative Verortung einer Beschränkung 146 d) Zwischenergebnis 147 3. Zusammenfassung der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung des Reverse Engineering 148 II. Reverse Engineering von urheberrechtlich geschützten Produkten 149 1. Verhältnis des Geheimnisschutzrechts zum Urheberrecht 150 a) Normenverhältnis als solches 151 b) Auswirkungen des Verhältnisses aufdie Beurteilung des Reverse Engineering 152 c) Zwischenergebnis 154 2. Urheberrechtlicher Softwareschutz 154 a) Eingriffshandlungen durch Reverse Engineering 155 aa) Vervielfältigung des Computerprogramms - § 69c Nr. 1 UrhG 156 bb) Umarbeitung des Computerprogramms - § 69c Nr. 2 UrhG 159 cc) Verbreitung des Computerprogramms - § 69c Nr. 3 UrhG 160 dd) Zwischenergebnis 161 b) Grenzen des urheberrechtlichen Softwareschutzes 162 aa) Die Reverse Engineering-Schranke des Urheberrechts -§69e UrhG 162 (1) Interoperabilität als notwendiger Zweck 163 (2) Reverse Engineering als ultima ratio 166 (3) Der Reverser als berechtigte Person im Sinne des § 69e Abs. 1 Nr. 1 UrhG 168 (4) Die Übernahme von Schnittstelleninformationen 169 (a) Die Übernahme der Schnittstellenspezifikation 169 (b) Die Übernahme der Schnittstellenimplementierung 170 (c) Zwischenergebnis 173 (5) Die Übernahme sonstiger Informationen 174 (a) Auslegung nach dem Wortlaut 175 (b) Systematische Auslegung 175 (c) Teleologische Auslegung und die urheberrechtskonforme Umsetzung 176 (d) Übereinstimmung mit Wertungen des Geheimnisschutzrechts 179 (6) Zusammenfassung der Ergebnisse zu § 69e UrhG 181 bb) Reverse Engineering als erlaubte Handlung im Sinne des § 69d UrhG 182 (1) Die Fehlerbeseitigung - § 69d Abs. 1 UrhG 182 (2) Urheberrechtliche Testklausel - § 69d Abs. 3 UrhG 186 (3) Die anschließende Verwendung der gewonnenen Informationen 190 (a) Verwendung der nach § 69d Abs. 3 UrhG gewonnenen Informationen 190 (b) Verwendung der nach § 69d Abs. 1 UrhG gewonnenen Informationen 191 (c) Zwischenergebnis 192 c) Zusammenfassung des urheberrechtlichen Softwareschutzes 193 3. Produktschutz nach dem allgemeinen Urheberrecht 195 a) Schutzfähige Analyseprodukte 195 b) § 14 UrhG als Schutz vor ReverseEngineering 197 aa) Werkseingriff 198 bb) Gefährdung der Urheberinteressen 199 cc) Interessenabwägung 201 dd) Bedeutung des Schutzes für Reverse EngineeringVorhaben 202 c) Schutz vor der Informationsverwertung nach § 23 UrhG 203 d) Zusammenfassung der Beurteilung des Reverse Engineering nach dem allgemeinen Urheberrecht 205 4. Zusammenfassung der urheberrechtlichen Beurteilung des Reverse Engineering 206 III. Reverse Engineering von patentrechtlich geschützten Produkten 207 1. Verhältnis des Geheimnisschutzrechts zum Patentrecht 210 2. Informationsgewinnung im Rahmen des Reverse Engineering als Eingriffin das Patentrecht 211 a) Analyse als patentrechtlich relevanteHandlung 212 b) Ausschluss eines patentrechtlichen Schutzes aufgrund Erschöpfung 213 aa) Erschöpfung bei Sachpatenten 214 bb) Erschöpfung beim Verfahrenspatent und bei Verfahrenserzeugnissen 217 c) Zwischenergebnis 218 d) Rechtfertigung mithilfe des patentrechtlichen Versuchsprivilegs - § 11 Nr. 2 PatG 219 aa) Schnittmenge mit der Reverse Engineering-Freiheit 220 bb) Divergenz zur Reverse Engineering-Freiheit 222 e) Zusammenfassung der patentrechtlichen Bewertung der Informationsgewinnung durch Reverse Engineering 224 3. Patentrechtliche Bewertung der Informationsverwertung 224 4. Zusammenfassung der patentrechtlichen Beurteilung des IV. Zusammenfassung der Ergebnisse zum Reverse Engineering im Wirkungsbereich der Sonderschutzrechte 228 F. Vertragliche Beschränkungsmöglichkeiten des Reverse Engineering 230 I. Beschränkung der Informationsgewinnung 231 1. Bei nicht öffentlich verfügbar gemachten Produkten 231 2. Bei öffentlich verfügbar gemachten Produkten 232 a) Beschränkung durch Individualvertrag 232 b) Beschränkung durch allgemeine Geschäftsbedingungen 234 II. Beschränkung der Informationsverwertung 237 1. Bei nicht öffentlich verfügbar gemachten Produkten 237 2. Bei öffentlich verfügbar gemachten Produkten 239 III. Auswirkungen aufdie anderen Sonderschutzrechte 240 G. Ergebnisse der Untersuchung 243 Literaturverzeichnis 249
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출판사 책소개
In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 legalisiert das neue deutsche Geheimnisschutzrecht in 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG erstmals ausdrucklich das Phanomen des Reverse Engineering. Gegenstand der Arbeit ist eine umfassende Untersuchung der neuen Reverse Engineering-Freiheit. Hierzu entwickelt der Autor eine der Realitat des Wirtschaftslebens Rechnung tragende Definition des Reverse Engineering. Nach einer praxisorientierten Auslegung des 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG werden dessen Auswirkungen auf den gesamten unternehmerischen Know-how-Schutz beleuchtet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Folgen fur das Urheber-, Patent- und Lauterkeitsrecht. Der Autor entwickelt hierbei zielorientierte Losungsvorschlage fur bisher unbeantwortete Rechtsfragen. In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 legalisiert das neue deutsche Geheimnisschutzrecht in 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG erstmals ausdrucklich das Phanomen des Reverse Engineering. Gegenstand der Arbeit ist eine umfassende Untersuchung der neuen Reverse Engineering-Freiheit. Hierzu entwickelt der Autor eine der Realitat des Wirtschaftslebens Rechnung tragende Definition des Reverse Engineering. Nach einer praxisorientierten Auslegung des 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG werden dessen Auswirkungen auf den gesamten unternehmerischen Know-how-Schutz beleuchtet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Folgen fur das Urheber-, Patent- und Lauterkeitsrecht. Der Autor entwickelt hierbei zielorientierte Losungsvorschlage fur bisher unbeantwortete Rechtsfragen. In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 legalisiert das neue deutsche Geheimnisschutzrecht in 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG erstmals ausdrucklich das Phanomen des Reverse Engineering. Gegenstand der Arbeit ist eine umfassende Untersuchung der neuen Reverse Engineering-Freiheit. Hierzu entwickelt der Autor eine der Realitat des Wirtschaftslebens Rechnung tragende Definition des Reverse Engineering. Nach einer praxisorientierten Auslegung des 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG werden dessen Auswirkungen auf den gesamten unternehmerischen Know-how-Schutz beleuchtet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Folgen fur das Urheber-, Patent- und Lauterkeitsrecht. Der Autor entwickelt hierbei zielorientierte Losungsvorschlage fur bisher unbeantwortete Rechtsfragen.