Aufgrund ihrer Lernfahigkeit und Intransparenz birgt der Einsatz von KI besondere Risiken. Die Frage, ob der Staat KI gegenuber dem Burger einsetzen darf, hangt insoweit entscheidend von der Reichweite der Haftung auf Sekundarebene ab. Das geltende Staatshaftungsrecht bietet keinen ausreichenden Sekundarrechtsschutz. Vielmehr bedarf es der Einfuhrung eines offentlich-rechtlichen Gefahrdungshaftungstatbestands, der einen angemessenen Ausgleich fur die KI-spezifischen Risiken schafft.
≫Artificial Intelligence and Strict Liability in Public Law. On the Necessity of Introducing a Special Endangering Liability Statute≪: Due to its learning ability and intransparency, the use of AI entails particular risks. In this respect, the question of whether the state may use AI vis-a-vis citizens depends crucially on the scope of liability at the secondary level. The current state liability law does not provide sufficient secondary legal protection. Instead, there is a need for the introduction of a public-law strict liability statute that provides adequate compensation for the AI-specific risks.
KI ist eine hoch innovative, aber zugleich risikoreiche Technologie. Aufgrund ihrer Lernfahigkeit und Autonomie sind ihre Entscheidungen aus ex ante Sicht kaum vorhersehbar. Auch aus ex post Perspektive bleibt ein Transparenzdefizit bestehen. Aufgrund der mit dem Einsatz von KI-Systemen verbundenen spezifischen Risiken stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Staat gegenuber dem Burger KI einsetzen darf. Dabei hangt das ≫Ob≪ des hoheitlichen KI-Einsatzes entscheidend von der Reichweite der Haftung des Staates auf Sekundarebene ab. Das uberkommene Staatshaftungsrecht bietet hierfur de lege lata keinen ausreichenden Sekundarrechtsschutz. Der hoheitliche KI-Einsatz ware ohne die Implementierung eines angemessenen Haftungstatbestands auf Sekundarebene verfassungswidrig. Aus diesem Blickwinkel heraus fordert Pauli die Einfuhrung eines speziellen offentlich-rechtlichen Gefahrdungshaftungstatbestands, den sie abschließend in einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag ausformt.
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Dissertationsschrift