Die Kommune hat bei der wirtschaftlichen Betatigung in Privatrechtsform sowohl das Gemeindewirtschaftsrecht als auch das Gesellschaftsrecht zu beachten. Aus dieser doppelten Bindung konnen widerspruchliche Anforderungen erwachsen. Die Untersuchung zeigt, dass die Widerspruche auf eine Fehlvorstellung der Landesgesetzgeber nach der Neukonzeption der Gesetzgebungskompetenzen im Grundgesetz zuruckzufuhren sind und die kommunalrechtlichen Vorgaben zum Teil verfassungswidrig sind.
≫The Municipality as an Addressee of Conflicting Obligations of Corporate Law and Municipal Economic Law. A Legal Economic Analysis of the Law of the State of Baden-Wurttemberg≪: The municipality must observe both company law and municipal business law when engaging in economic activity in private law form. Contradictory requirements may arise from this double binding. The study shows that the contradictions can be traced back to a misconception on the part of the state legislators following the new conception of the legislative authority of the Grundgesetz, and that the municipal law requirements are in part unconstitutional.
Die Statistik belegt, dass sich Kommunen bei der wirtschaftlichen Betatigung uberwiegend privatrechtlicher Organisationsformen des Gesellschaftsrechts bedienen. Wird dieser Weg beschritten und die Rechtsform der GmbH oder der Aktiengesellschaft gewahlt, hat dies fur die Kommune die rechtliche Konsequenz, dass sowohl die Vorgaben des Gesellschaftsrechts zu beachten sind als auch eine Bindung an das Gemeindewirtschaftsrecht besteht. Diese doppelte Bindung kann zu Problemen fuhren, wenn beide Rechtsquellen widerspruchliche Anforderungen an die Kommune stellen. Wie solche Widerspruche aufzulosen sind, wird seit Jahrzehnten diskutiert. Die hiesige Untersuchung analysiert die bisherigen Ansatze und offenbart eine partielle Verfassungswidrigkeit des Kommunalwirtschaftsrechts de lege lata. Abschließend wird ein neuer Losungsansatz vorgestellt, der im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen steht und gleichzeitig okonomischen Belangen Rechnung tragt.
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Dissertationsschrift