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1. Kapitel
Die Kommune als Adressatin widersprüchlicher Verpflichtungen
beider wirtschaftlichen Betätigung
A. Relevanz der Kommunalwirtschaft
B. Gang der Untersuchung
2. Kapitel
Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen
A. Begriffsbestimmungen
I. Privatisierung
II. Fiskalisches Handeln und Verwaltungsprivatrecht
III. Rekommunalisierung
IV Daseinsvorsorge
V Kommune
VI. Kommunalbetriebe
VII. Wirtschaftliche Betätigung
VIII. Gemischt wirtschaftliche Unternehmen
IX. Unterscheidung zwischen Unternehmensträger (Rechtssubjekt) und Unternehmen (Rechtsobjekt)
B. Abgrenzungen
I. Wirtschaftliche Betätigung des Bundes
II. Wirtschaftliche Betätigung der Länder
3. Kapitel
Historische Entwicklung des Aufgabenrahmens der öffentlichen Hand
A. Ursprung der wirtschaftlichen Betätigung der Öffentlichen Hand und der Kommunen
B. Industrialisierung und die Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg
C. Weimarer Republik
D. Zeit des Nationalsozialismus
E. Bundesrepublik Deutschland
4. Kapitel
Unternehmen der Öffentlichen Hand aus Perspektive
der neuen Institutionenökonomik
A. Begriff der neuen Institutionenökonomik und deren dogmatische Verortung
B. Theoretische Grundannahmen der Ökonomik
1. Methodologischer Individualismus
II. Ressourcenknappheit
III. Verhaltensmodell des homo oeconomicus
IV. Pareto-Effizienz/Allokationseffizienz
C. Wirkungsweise der Ökonomik auf das Recht
I. Ablehnung der ökonomischen Analyse des Rechts
II. Kritik an ablehnender Haltung
III. Reichweite und Grenzen der Ökonomik in der Rechtswissenschaft
D. Prinzipal-Agenten-Theorie
I. Darstellung der Grundlagen
II. Spezifische Anwendungsprobleme bei Gesellschaften der Öffentlichen
Hand
III. Lösungsmöglichkeiten der Anwendungsprobleme
IV Zwischenergebnis
5. Kapitel
Unionsrechtlicher Rahmen der wirtschaftlichen
Betätigung von Kommunen
A. Vielfältigkeit der Mitgliedstaaten als Ausgangspunkt
B. Primärrechtliche Regelungen
I. Art. 4EUV
II. Art. 345 AEUV
III. Art. 14AEUV
IV Beihilferechtliche Normen
V Grundfreiheiten - „golden shares"Thematik
C. Sekundärrechtliche Regelungen
6. Kapitel
Verfassungsrechtlicher Rahmen der wirtschaftlichen
Betätigung von Kommunen
A. Wirtschaftspolitische Entscheidung des Grundgesetzes
B. Einfluss des Verfassungsrechts auf die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
I. Die Kommune als Adressatin des Grundgesetzes
II. Verfassungsrechtliche Vorgaben im Einzelnen
III. Bindungswirkung der Verfassung bei wirtschaftlicher Betätigung von
Kommunen im Ausland
7. Kapitel
Anforderungen des Gesellschaftsrechts an die wirtschaftliche
Betätigungvon Kommunen
A. Rechtsformneutrale Anforderungen
I. Gesellschaftsinteresse
II. Treuepflicht
III. Verschwiegenheitspflicht
IV Haftung
B. Rechtsformspezifische Anforderungen
I. Aktiengesellschaft
II. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
8. Kapitel
Anforderungen des Gemeindewirtschaftsrechts
an die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
A. Allgemeine Vorschriften für wirtschaftliche Unternehmen
I. Schrankentrias
II. Sonstige Voraussetzungen des § 102 GemO
B. Spezielle Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
I. Einflusssicherung und Einwirkungsrechte
II. Öffentlichkeits- und Transparenzerfordernisse
III. Prinzip der Haftungsbeschränkung und Nachhaltigkeit
IV Sonstige Vorgaben
9. Kapitel
Widersprüchliche Verpflichtungen von Gemeindewirtschaftsund Gesellschaftsrecht
A. öffentlicher Zweck versus Gesellschaftsinteresse
B. Ingerenzpflicht versus Unabhängigkeit
1. Einfluss auf Vertreter in der Anteilseignerversammlung
II. Einfluss auf Leitungsorgane
III. Einfluss auf den Aufsichtsrat
IV. Zwischenergebnis
C. Publizität versus Geheimhaltung
I. Berichtspflichten der gesellschaftlichen Leitungs- und Verwaltungsorgane
II. Teilnahme von Gemeinderatsmitgliedern anAufsichtsratssitzungen
III. Verpflichtung zur Anfertigung von Beteiligungsberichten
IV. Kommunales Beteiligungsmanagement
V Zwischenergebnis
D. Haftungsbeschränkung versus Haftung
E. Ergebnis
10. Kapitel
Auflösung widersprüchlicher Verpflichtungen der Rechtsregime
A. Überblick des Streitstands in Rechtsprechung und Literatur
I. Vorrang des Gesellschaftsrechts
II. Vorrang des Öffentlichen Rechts
III. Vermittelnder Lösungsweg
B. Vorrang des Gesellschaftsrechts - Art. 31 GG
I. Begriff und Voraussetzungen einerNormenkollision
II. Rechtsfolgen
III. Kollisionsfähiges Recht - FormelleVerfassungsmäßigkeit IV Übrige Argumente vor dem Hintergrund des Untersuchungsergebnisses
C. Vorrang des Öffentlichen Rechts
D. Lehre der Praktischen Konkordanz
E. Schlussfolgerung des Untersuchungsergebnisses für die Kommunalwirtschaft
in Privatrechtsform
I. Zwecksetzung
II. Einfluss
F. Ergebnis
11. Kapitel
Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
in Privatrechtsform - de lege ferenda
A. Relevante Regelungsbereiche
B. Rechtlicher Rahmen
I. Gesellschaftsrecht
II. Verfassungsrecht
III. Europarecht
C. ökonomische Betrachtung
D. Mögliche Gestaltungen
I. Allgemeine Überlegungen
II. Berücksichtigung des öffentlichenZwecks
III. Berücksichtigung von Einwirkungs- undSteuerungsmöglichkeiten sowie
Informationsrechten
IV. Möglicher Normtext
Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis

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Die Kommune als Adressatin widersprüchlicher Verpflichtungen aus dem Gemeindewirtschaftsrecht und dem Gesellschaftsrecht : eine rechtsökonomische Untersuchung zum Recht des Landes Baden-Württemberg 이용현황 표 - 등록번호, 청구기호, 권별정보, 자료실, 이용여부로 구성 되어있습니다.
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출판사 책소개

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Die Kommune hat bei der wirtschaftlichen Betatigung in Privatrechtsform sowohl das Gemeindewirtschaftsrecht als auch das Gesellschaftsrecht zu beachten. Aus dieser doppelten Bindung konnen widerspruchliche Anforderungen erwachsen. Die Untersuchung zeigt, dass die Widerspruche auf eine Fehlvorstellung der Landesgesetzgeber nach der Neukonzeption der Gesetzgebungskompetenzen im Grundgesetz zuruckzufuhren sind und die kommunalrechtlichen Vorgaben zum Teil verfassungswidrig sind.

≫The Municipality as an Addressee of Conflicting Obligations of Corporate Law and Municipal Economic Law. A Legal Economic Analysis of the Law of the State of Baden-Wurttemberg≪: The municipality must observe both company law and municipal business law when engaging in economic activity in private law form. Contradictory requirements may arise from this double binding. The study shows that the contradictions can be traced back to a misconception on the part of the state legislators following the new conception of the legislative authority of the Grundgesetz, and that the municipal law requirements are in part unconstitutional.

Die Statistik belegt, dass sich Kommunen bei der wirtschaftlichen Betatigung uberwiegend privatrechtlicher Organisationsformen des Gesellschaftsrechts bedienen. Wird dieser Weg beschritten und die Rechtsform der GmbH oder der Aktiengesellschaft gewahlt, hat dies fur die Kommune die rechtliche Konsequenz, dass sowohl die Vorgaben des Gesellschaftsrechts zu beachten sind als auch eine Bindung an das Gemeindewirtschaftsrecht besteht. Diese doppelte Bindung kann zu Problemen fuhren, wenn beide Rechtsquellen widerspruchliche Anforderungen an die Kommune stellen. Wie solche Widerspruche aufzulosen sind, wird seit Jahrzehnten diskutiert. Die hiesige Untersuchung analysiert die bisherigen Ansatze und offenbart eine partielle Verfassungswidrigkeit des Kommunalwirtschaftsrechts de lege lata. Abschließend wird ein neuer Losungsansatz vorgestellt, der im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen steht und gleichzeitig okonomischen Belangen Rechnung tragt.

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