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Erster Teil: Einleitung 19
A. Einführung in die Problematik 19
B. Forschungsfrage und Ziel der Untersuchung 25
C. Gang der Darstellung 30
Zweiter Teil: Tiergerechte Haltung im Lichte des Grundgesetzes 35
A. Der ethische Tierschutz 35
I. Das Verständnis vom ethischen Tierschutz 36
1. Das Haben von Leben - Ökozentrismus 36
2. Einfluss des Pathozentrismus 38
3. Unvermeidbarkeit des Anthropozentrismus 40
II. (K)ein dem Grundgesetz widersprechender Wert 40
1. Einfluss der christlichen Tierethik 41
a) Der Begriff der „Mitgeschöpflichkeit" 41
b) Rechtliche Absicherung der Mitgeschöpflichkeit 42
c) Kein Widerspruch zur Säkularität des
Grundgesetzes 43
2. Staatsziel Tierschutz und andere Grundrechte 44
a) Ausgangspunkt: Formelle Gleichrangigkeit 45
b) Die „Angstklauseln“ 45
3. Staatsziel Tierschutz und Menschenwürde 48
a) Inkorporierung in das Grundgesetz 48
b) Letztbezüglichkeit der Menschenwürde 49
4. Zwischenergebnis 50
III. Auslegung des Staatszieles im Lichte des Tierschutzgesetzes 50
1. Ansicht: Keine Auslegung im Lichte des
Tierschutzgesetzes 50
2. Gegenansicht: keine Auslegung im Lichte des
Tierschutzgesetzes 51
3. Streitentscheid 52
B. Bestehen einer abstrakten Schutzpflicht des Staates für den
Tierschutz 53
I. Objektiv-rechtliche Bindungswirkung 54
II. Verbindlichkeit der abstrakten Schutzpflicht 56
III. Parlamentarischer Gesetzgeber als Primäradressat 58
1. Gesetzesmediatisierung 58
2. Vermittlung an den Verordnungsgeber 59
IV. Mögliche Schutzpflichtendimensionen 59
C. Ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten im
Umgang mit Tieren in Bezug aufdie Bewegungsfreiheit der Tiere 61
I. Bedeutung der durch das BVerfG aufgestellten Grundsätze 62
1. Inhalte des Urteils in Bezug auf das
Gewährleistungselement 62
2. Auf die Grundsätze durchschlagende
Gesetzesänderung? 63
II. Abgrenzung zwischen § 2 Nr. 1 und Nr. 2 TierSchG 64
1. Das Spezialitätsverhältnis 64
2. Tierschutzfreundliche Auslegung bei Überbelegung 65
III. Allgemeine Leitplanken einer tiergerechten Haltung 66
1. „Tiergerecht“ statt „artgemäß“ 66
2. Das Bedarfsdeckungs- und
Schadensvermeidungskonzept 67
a) Bedarfsdeckung 68
b) Schadensvermeidung 69
3. Kein Zufügen von Schmerzen 69
a) Schmerzen 69
b) Uneingeschränktes Verbot der Zufügung von
Schmerzen 70
4. Zufügen von Leiden und Schäden im Rahmen der
Unvermeidbarkeit 71
a) Leiden 71
b) Schäden 73
c) Die Grenzeder Vermeidbarkeit 73
D. Der vernünftige Grund im Bereich der landwirtschaftlichen
Nutztierhaltung 74
I. Bedeutung 74
II. Prüfungsebenen 76
III. Gewinnung tierischer Lebensrnittel als Hauptzweck der
Tötung 77
1. Mitgeschöpflichkeit und der „New Deal" 78
2. Kein Recht auftierische Lebensrnittel 79
3. Keine Pflicht zum Export tierischer Lebensrnittel 80
IV. (Rein) wirtschaftliche Gründe als Hauptzweck des
Zufügens von Beeinträchtigungen 83
1. Das „Erste Legehennenurteil" des BVerfG 84
a) Kein Rückgriff aufwirtschaftliche Gründe 84
b) Wortlaut des Urteils 84
2. Das Urteil des BVerwG (Kükentöten) 85
a) Grundsatz 86
b) Abkehr vom Grundsatz 86
3. Bewertung 87
a) Tierschutzrechtlicher Grundsatz aus dem
Tierversuchsrecht 87
b) Abstellen aufden Hauptzweck 88
c) Schutz der Mitgeschöpflichkeit 89
d) (Internationaler) Wettbewerb 89
e) Bereits vor 2002 kein anerkannter Zweck 94
f) Weiterführung der Rechtsprechung nach 2002 97
g) Unterlaufen der Prüfungsebenen durch das BVerwG 98
h) Abwehren strafrechtlicher Verfolgung ist strategisch
motiviert 99
i) Kein Recht aufbillige tierische Lebensrnittel 100
4. Zwischenergebnis 101
E. Das Zusammenspiel zwischen dem parlamentarischen
Gesetzgeber und dem Verordnungsgeber 101
I. Erforderlichkeitsvorbehalt 101
1. Verordnungsrecht in den Grenzen des § 2 Nr. 2
TierSchG 102
2. Konkretisierende Haltungsanforderungen als Eingriffin
die Berufs- oder Eigentumsfreiheit 103
a) Allgemeine Abgrenzung 103
b) Abgrenzung im Bereich Haltungsanforderungen 104
3. Haltungsanforderungen: Berufswahl- oder
Berufsausübungsregelungen 107
a) Die Drei-Stufentheorie und ihre Bedeutung 108
b) Differenzierung zwischen den Stufen 111
aa) Schwere des Eingriffs ausschlaggebend - BVerfG 113
bb) Berufswahlregelung bei „ökonomischer
Untragbarkeit“ - OVG Schleswig 114
(1) Zunächst grundsätzlich verhältnismäßige
Berufsausübungsregelung 115
(2) Im Ergebnis aber doch Berufswahlregelung 117
cc) Bewertung 118
(1) Allein Erdrosselungswirkung führt zu
Berufswahlregelung 118
(2) Ökonomische Untragbarkeit =
ökonomischen Unmöglichkeit? 121
c) Berufsbild „Käfigtierhalter“? 125
aa) Rechtliche Ausgangslage 125
bb) Grundsätzlich einschlägige Berufsausbildungen 127
cc) Letztlich aber kein eigenständiger Beruf 129
d) Zwischenergebnis 131
4. Grenze verordnungsrechtlicher Betätigung 132
a) Das Wesentlichkeitsprinzip 133
b) Übertragung aufdie Einschränkung der
Berufsfreiheit Verordnungsrecht 135
aa) Ermächtigungsgrundlage reicht als wesentliche
Entscheidung aus 136
bb) Kritische Betrachtung - Kein Unterlaufen
gesetzlicher Wertungen 136
cc) Zwischenergebnis 139
II. „Erst-recht“-Verfassungswidrigkeit 141
1. Argumentationsstränge 141
2. Bewertung 142
3. Zwischenergebnis 142
Dritter Teil: Normabwendungsabsprachen - mehr Tierschutz im
Bereich der Bewegungsfreiheit unter Beteiligung der
Wirtschaft? 145
A. Herausarbeiten des Gegenstandes der nachfolgenden
Ausführungen - Normabwendungsabsprachen 147
L Selbstverpflichtungerklärung der Wirtschaft 149
1. Erarbeiten einer Definition 149
a) Bestehende Definitionsansätze 149
b) Die Tatbestandsmerkmale der Definition im Diskurs 150
aa) Erklärung „von der Wirtschaft“ 151
bb) Inhalt der Erklärung 151
cc) Erklärung gegenüber dem Staat 153
dd) Rechtlich unverbindliche Erklärung 153
(1) Mangelnder Rechtsbindungswille 154
(2) Keine Bindung durch„Treu und Glauben“155
(3) Kein Mittel der Ko-Regulierung 156
(4) Zwischenergebnis 157
ee) Handeln aufgrund freiwilliger Motivation 157
ff) Bestehen eines Monitoringsystems 158
2. Zwischenergebnis 159
II. Untätigkeitsankündigung des Staates 160
1. Der staatliche Mitwirkungsakt 160
a) Konkludent ausreichend 161
b) In den Grenzen der Verordnungsermächtigung 161
2. „Drohkulisse“ 161
a) Problem: Offensichtlichkeit 162
b) Problem: Werthaltigkeit 163
3. Unverbindlichkeit 164
a) Mangelnde Möglichkeit des verbindlichen Verzichts
aufNormerlass 164
b) Bindungswirkung über die Substitution
verbindlichen Rechts 165
c) Zwischenergebnis 166
III. Ausgewählte (verfassungsrechtliche) Leitplanken 166
1. Wesentlichkeitsprinzip 166
2. Anhörungsrechte 167
3. Zustimmung des Bundesrates 168
4. Publikationspflicht 169
B. Bestandsaufnahme bestehender Normabwendungsabsprachen
im Bereich der Bewegungsfreiheit landwirtschaftlicher Nutztiere 170
I. „Initiative Tierwohl“ 171
II. Tierschutzlabel „Für mehr Tierschutz“ 172
III. „Tierschutz-kontrolliert“ 173
IV. NEULAND 174
V. HALTUNGSFORM 175
VI. QS-Prüfzeichen 176
VII. „Nationale Nutztierhaltungsstrategie“ 177
1. Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von
Legehennen und Mastputen 180
2. „Geflügel-Charta“ 181
3. „Bundeseinheitliche Eckwerte“ 181
4. Staatliches Tierwohlkennzeichen 182
a) Das Stufensystem 184
aa) Allgemeine Anforderungen 184
bb) Anforderungen an die einzelnen Stufen 185
b) Bewertung 185
VIII. Zwischenergebnis 187
Vierter Teil: Aktivierung der Schutzpflicht des
Verordnungsgebers 189
A. Anknüpfung an die grundrechtliche Schutzpflicht für das Leben 189
B. Tatbestand 190
I. Die zu schützenden Rechtsgüter 190
1. Ausgangspunkt 191
a) Rechtsgüter der Allgemeinheit 191
b) Direkte oder indirekte gesetzliche Absicherung 194
2. Schutz des Lebens und des Wohlbefindens 195
a) Die Begriffe „Leben“ und „Wohlbefinden“ 196
b) Absicherung in der Rechtsordnung 197
3. Sittliche Ordnung in den Beziehungen zwischen
Mensch und Tier 197
a) Der Begriff der „sittlichen Ordnung“ 197
b) Absicherung in der Rechtsordnung 198
c) Unterlaufen des ethischen Tierschutzverständnisses 199
d) Sittliche Ordnung als geschützte Wertvorstellung 200
aa) Ansicht: Schutz einer reinen moralischen
Wertvorstellung 200
bb) Relativierende Ansicht 202
cc) Stellungnahme und Übertragung aufden
Tierschutz 202
II. Gefährdungslage 203
1. Schadensverhinderung 203
2. Einschränkung durch Vorliegen von Schadschwellen? 204
a) Ansicht: Absoluter Schutz nicht möglich 205
b) Gegenansicht: Schadschwellen widersprechen dem
Individualtierschutz 205
c) Bewertung 205
C. Rechtsfolge 207
I. Grundsätzlich Ermessen bezüglich Maß und Mittel 208
II. Ermessensreduzierung auf null nicht ausgeschlossen 209
Fünfter Teil: Erfüllung der primären Schutzpflicht des
Verordnungsgebers 211
A. Vorklärung: Objektiv-rechtliche Bindungswirkung ohne
subjektiv-rechtliche Einklagbarkeit? 211
B. Das „ausreichende Maß“ an Schutzgewährung 213
I. Das Untermaßverbot 213
1. Verletzungsmaßstab 214
a) Jedenfalls bei evidentem Verstoß 214
b) Kein Ausschluss engmaschiger Kontrollmaßstäbe 215
2. Deckungsgleichheit zwischen dem ethischen
Mindestmaß und dem Untermaßverbot? 218
a) Ansicht: Deckungsgleichheit 219
b) Gegenansicht: Eigener Bedeutungsgehalt des
Untermaßverbots 219
c) Streitentscheid und Übertragung aufden Tierschutz 220
II. Verhältnis der Kontrollnorm zum Übermaßverbot,
bekannt als der vernünftige Grund 222
1. Ansicht: Kontrollnorm überflüssig, da kein Mehrwert 222
2. Gegenansicht: Eigenständigkeit von Kontrollnorm und
Übermaßverbot 223
3. Streitentscheid und Übertragung auf den Tierschutz 223
IIL Verhältnis der Kontrollnorm zum Übermaßverbot der
Tierhalter 224
1. Ansicht: Kongruenz 225
2. Gegenansicht: Korridor 225
3. Streitentscheid 226
C. Prüfungsschritte eines „tierschutzrechtlichen Untermaßverbotes“ 227
I. Staatliche Schutzkonzept 227
1. Überblick über den verwaltungsrechtlichen Vollzug des
Tierschutzrechts 227
a) Anordnungen zur Erfüllung der allgemeinen
Haltungsanforderungen 228
b) Folgen bei Nichterlass von Anordnungen 230
c) Bußgelder und Einziehung aufgrund von
Ordnungswidrigkeiten 232
2. Stellung der zuständigen Behörde im Rahmen von
Strafverfahren 232
a) Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft 233
b) Gutachterliche Stellungnahmen sowie
Zeugenstellung 233
II. Geeignetheit 234
1. Maßstab der Geeignetheit 235
2. Übertragung aufden Tierschutz 236
III. Mittel-Mittel-Komparation statt Erforderlichkeit? 237
IV Angemessenheit des aktuellen Schutzes 237
1. Maßstab der Angemessenheit 237
2. Übertragung auf den Tierschutz 238
a) Grad oder Intensität der Nichterfüllung der
Schutzpflicht 239
aa) Das Bestehen eines strukturellen
Vollzugsdefizites 239
bb) Mangelnde verbindliche
Haltungsanforderungen als Grund des
Vollzugsdefizits 240
cc) (Rechts-)Quellen zur Auslegung unbestimmter
Rechsbegriffe 242
(1) Empfehlungen des Europarates 242
(2) Richtlinien der Europäischen Union 245
(3) Verwaltungsvorschriften 249
(4) Antizipierte Sachverständigengutachten256
dd) Unterwandern eines effektiven Vollzuges 261
b) Wichtigkeit der Erfüllung des kollidierenden
Prinzips 263
aa) Berufsfreiheit 263
bb) Sonderstellung der (landwirtschaftlichen)
Tierhaltung? 264
(1) Im Einzelfall ja,.... 265
(2) ...aber... 265
(3) Die Macht des Faktischen 266
c) Rechtfertigung der Nichterfüllung der Schutzpflicht
durch Erfüllung des kollidierenden Prinzips 266
aa) Das Zufügen von Schmerzen ist nicht abwägbar 267
bb) Leiden und Schäden: Das Problem der
Abwägung inkommensurabler Interessen 268
(1) Nutzung wirtschaftlicher Kennzahlen 269
(aa) Potenzial 270
(bb) Kritik 271
(2) Bedeutung der Bewegungsfreiheit für das
einzelne Tier 271
D. Zwischenergebnis 272
Sechster Teil: Selbstverpflichtungserklärungen im Lichte
der sekundären Schutzpflicht und des
Formauswahlermessens 275
A. Pflicht zur Wahl des effektivsten Mittels 276
I. Anspruch aufEffektivität im Grundrechtsbereich 276
II. Optimierungspflicht aus der Staatszielbestimmung
Tierschutz 277
III. Folgenabschätzung laut der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien 279
IV. Prüfungsschritte einer Mittel-Mittel-Komparation 279
B. Bessere Förderung einer tiergerechten Haltung im Bereich der
Bewegungsfreiheit durch Selbstverpflichtungen? 282
I. Lebensrnittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB 283
1. Selbstverpflichtungen im Lichte des Zweckes des
Gesetzes 283
2. Zwischenergebnis 285
II. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen
Kennzeichen 285
1. Selbstverpflichtungen im Lichte des Zweckes des
Gesetzes 285
2. Zwischenergebnis 286
III. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 286
1. Selbstverpflichtungen im Lichte des Zweckes des
Gesetzes 286
2. Zwischenergebnis 287
IV. Strafgesetzbuch 287
1. Betrug § 263 StGB 288
a) Tatsachen 288
b) Täuschung 288
c) Schaden 289
aa) Zweckverfehlungslehre 290
bb) Mangelnde Gleichwertigkeit 291
cc) Individueller Schadenseinschlag 292
2. Zwischenergebnis 292
V. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 292
1. Zweck des Gesetzes 292
2. Strafbare irreführende Werbung - Tatbestand 293
a) Objektiver Tatbestand 293
aa) Täter 294
bb) Tathandlung 294
(1) Werben 295
(2) Irreführend 295
cc) Tatmittel 296
(1) Angaben 296
(aa) Verbindlicher Verhaltenskodex 297
(bb) Übertragung auf
Selbstverpflichtungen im Bereich der
Tierhaltung 299
(2) Unwahr 302
(3) Durch unwahre Angaben 302
(4) Adressaten 303
b) Subjektiver Tatbestand 303
aa) Vorsatz 304
bb) Absicht, den Anschein eines besonders
günstigen Angebots hervorzurufen 304
(1) Anschein 304
(2) Zusammenhang zwischen Angaben und
Angebot 306
3. Strafe und Strafverfolgung 307
4. Verjährung und Konkurrenzen 308
5. Bewertung 308
C. Hinreichende Geeignetheit 310
D. Grad der Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit 310
I. Bestehen eines tierschutzrechtlichen
Kooperationsprinzips? 311
1. Kooperationsprinzip im Bereich des Umweltschutzes 311
2. Tierschutzrechtliches Kooperationsprinzip? 312
II. Rückgriff aufdas allgemeine Verhältnismäßigkeitsprinzip? 313
III. Rückgriff aufdas Subsidiaritätsprinzip 313
E. Zwischenergebnis 314
Siebter Teil: Resümee 317
A. Zusammenfassung der Ergebnisse der vorliegenden Ausarbeitung 317
I. Zweiter Teil 317
II. Dritter Teil 321
III. Vierter Teil 321
IV. Fünfter Teil 322
V. Sechster Teil 324
B. Antwort auf die eingangs gestellte Forschungsfrage 324
C. Ausblick 325
Literaturverzeichnis 329

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Tierschutz durch den Verordnungsgeber : Pflicht zum Erlass konkretisierender Haltungsanforderungen in Bezug auf die Bewegungsfreiheit von landwirtschaftlichen Nutztieren? 이용현황 표 - 등록번호, 청구기호, 권별정보, 자료실, 이용여부로 구성 되어있습니다.
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출판사 책소개

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Die Forschungsfrage, ob der Verordnungsgeber eine Handlungspflicht besitzt, aufgrund derer er in Bezug auf die Bewegungsmoglichkeit von landwirtschaftlich genutzten Tieren allein konkretisierende Haltungsanforderungen auf Verordnungsebene zu erlassen hat, wird mit "ja" beantwortet. Selbstverpflichtungen der Wirtschaft sind keine aquivalente Erfullungshandlung, wenn ein evidenter Verstoß gegen das Untermaßverbot vorliegt. Begrundet wird dies mit dem Tierschutzgesetz i.V.m. dem Staatsziel Tierschutz. Eine Verordnung, die nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetz entspricht, verstoßt gleichzeitig gegen das Staatsziel. Auf verordnungsrechtlicher Ebene ist auch ein ausdruckliches Verbot einer Haltungsform moglich.