Zum WerkDas kompakte Werk bietet eine umfassende Einfuhrung in das geltende Lebensmittelrecht. Dieses Rechtsgebiet umfasst einen Querschnitt aus Unionsrecht, offentlichem Recht, Ordnungswidrigkeit- und Strafrecht sowie Zivilrecht einschließlich des Produkthaftungs- und Lauterkeitsrechts. Das Werk enthalt eine systematische Einfuhrung in die komplexe Welt des Lebensmittelrechts sowie eine fundierte Darstellung der zentralen Regelungen. Behandelt werden insbesondere die Anforderungen an Herstellung, Vermarktung, Sicherheit, Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln. Hierzu gehort auch eine eingehende Erlauterung der Pflichten der Lebensmittelunternehmen und der Aufgaben der Uberwachung einschließlich moglicher Vollzugsmaßnahmen, Sanktionen und zivilrechtlichen Rechtsnachfolgern bei Verstoßen.Vorteile auf einen Blick
- systematische Darstellung des gesamten Lebensmittelrechts
- wissenschaftlich und rechtspraktisch fundiert
- umfassende Auswertung von Rechtsprechung und Literatur
Zur NeuauflageDie 2. Auflage berucksichtigt alle wesentlichen Neuerungen durch die Gesetzgebung sowie die aktuelle Rechtsprechung. Eingearbeitet wurden z.B. die 4. LFGB Novelle sowie die ausufernde Rechtsprechung zu 40 Abs. 1 a LFGB, die wesentlichen Anderungen der BasisVO durch die TransparenzVO sowie die komplette Neuregelung des Rechts der okologischen Lebensmittel.Berucksichtigung finden des Weiteren die inzwischen in Kraft getretene neue KontrollVO (2017/625) sowie die in der Rechtsprechung herausgebildeten Anforderungen bei Maßnahmen aufgrund des Vorsorgeprinzips.Etliche Kapitel wurden vertieft (z.B. die wettbewerbsrechtlichen Bezuge sowie die Grundbegriffe des Lebensmittelrechts) und neu strukturiert. Auch werden Spezialgebiete wie das Recht der neuartigen Lebensmittel breiter dargestellt.ZielgruppeFur Mitarbeitende der Lebensmittelaufsicht und der Lebensmittelindustrie, im Lebensmittelrecht tatige Rechtsanwaltschaft und mit diesem Rechtsgebiet befasste Richterschaft sowie fur Studierende, die sich mit dem Lebensmittelrecht vertraut machen mochten.