Die stetig wachsende Liste anerkannter Umweltvereinigungen und das Urteil des EuGH vom 15. Oktober 2015 haben eine Debatte um die Befugnisse und Legitimitat von Umweltvereinigungen entfacht. Die Arbeit betrachtet das nationale Verwaltungsrechtschutzsystem und die volker- und europarechtlichen Vorgaben, die bei der Ausgestaltung der Umweltverbandsklage beachtet werden mussen. Durch einen Vergleich zum Missbrauchseinwand im Verbraucherrecht werden Ruckschlusse fur das Umweltrecht gezogen.
≫The Abuse of the Lawsuit of Environmental Associations. An Examination of the Action of Environmental Associations under the Particular Aspect of its Abusive Assertion≪: The constantly growing list of recognised environmental associations and the ECJ ruling of 15 October 2015 have sparked a debate about the powers and legitimacy of environmental associations.The work looks at the national system of administrative law protection and the international and European legal requirements concerning the environmental association actions. A comparison with the defence of abuse in consumer law is used to draw conclusions for environmental law.
Das Bundesverwaltungsgericht beschrieb die anerkannten Umweltvereinigungen einst als ≫Anwalte der Natur≪. Diese sind in Zeiten einer voranschreitenden Klimakatastrophe dringend notwendig. Im nationalen Verwaltungsrechtsschutzsystem, das gepragt ist vom Individualrechtsschutz, haben anerkannte Umweltvereinigungen, denen altruistische Klagerechte zustehen, aber weiterhin eine Sonderstellung. Die stetig wachsende Liste anerkannter Umweltvereinigungen und das Urteil des EuGH vom 15.10.2015 (C 137/14), welches die Moglichkeit einer ≫Missbrauchsregelung≪ zur Gewahrleistung der Wirksamkeit des gerichtlichen Verfahrens eroffnete, haben eine Debatte um die Befugnisse und Legitimitat der Umweltvereinigungen entfacht. Die Arbeit betrachtet das Verwaltungsrechtschutzsystem in Deutschland und die Vorgaben, die bei der Ausgestaltung der Umweltverbandsklage beachtet werden mussen. Durch einen Vergleich zum Missbrauchseinwand im Verbraucherschutzrecht werden Ruckschlusse fur das Umweltrecht gezogen.
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Dissertationsschrift